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Green Pass-Regelung am Arbeitsplatz ab 15.10.2021 - Einige nützliche Tipps

(download als pdf)

 

Wie bereits in unserem letzten Kundeninfo 9-2021/Lohn ausführlich berichtet, besteht ab dem 15. Oktober 2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 die Pflicht, den sogenannten Green Pass zur Ausübung der Arbeitstätigkeit vorzuweisen.

In der Folge möchten wir einige praktische Ratschläge und Tipps sowie organisatorische Hinweise für die Umsetzung dieser Verpflichtung geben.

 

Wann muss der Green Pass vorgezeigt werden?

Der Grüne Pass muss immer dann vorgezeigt werden, wenn der Arbeitsplatz/Arbeitsort betreten wird. Als Arbeitsplatz/Arbeitsort sind all jene betrieblich organisierten Strukturen zu verstehen, zu welchen die verschiedenen Mitarbeiter (auch externe) Zutritt haben. Deshalb sind nicht nur geschlossene Räumlichkeiten zu berücksichtigen, sondern auch Baustellen, das Firmengelände oder andere Arbeitsorte, die nicht überdacht sind bzw. sich im Freien befinden.

Wird die Arbeitsleistung in „Smart Working“ (Heimarbeit, Telearbeit) erbracht, also von zuhause aus, dann muss kein Green Pass vorgezeigt oder überprüft werden, weil sich die Arbeitnehmer in ihrer privaten Wohnung aufhalten, wo kein Zutritt für Dritte möglich ist.

 

Wer ist für die Überprüfung zuständig und verantwortlich?

Grundsätzlich ist immer der Arbeitgeber zuständig und verantwortlich, wobei er für die Kontrolltätigkeit eine von ihm formell ernannte Person einsetzen kann. Diese Ernennung soll in Schriftform erfolgen (eine entsprechende Vorlage für die Vollmacht können wir gerne zur Verfügung stellen).

 

Wie muss die Überprüfung des Green Pass erfolgen?

Die Überprüfung erfolgt in digitaler Form mittels App „VerifcaC19“ oder in Papierform.

 

Welche Daten dürfen erfasst und aufbewahrt werden?

Laut den gesetzlichen Bestimmungen und einer Auskunft der italienischen Datenschutzbehörde („Garante“) dürfen keine Daten in Zusammenhang mit der Green Pass-Kontrolle gesammelt oder gar aufbewahrt werden.

Zulässig erscheint aber die Möglichkeit, die von den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis erhaltenen Informationen zu nutzen, welche die zeitliche Dauer des Green Pass betreffen, um so die betriebliche Tätigkeit besser organisieren zu können. Somit könnten sich die Kontrollen nur auf jene Mitarbeiter beschränken, bei denen die Gültigkeit der Bescheinigung verfallen ist.

 

Wer muss vom Arbeitgeber überprüft werden?

Alle Mitarbeiter, egal in welcher Form sie im Betrieb beschäftigt sind (Arbeitnehmer, Praktikanten, freie Mitarbeiter, Selbstständige, Leiharbeiter, Cococo, freiwillige Mitarbeiter, mitarbeitende Familienmitglieder), sowie Gesellschafter und Teilhaber müssen den Green Pass vorweisen. Auch der Inhaber/Arbeitgeber selbst muss im Besitz des Green Pass sein.

Auch Hausangestellte, sogenannte „badanti“, müssen den Green Pass vorweisen.

 

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keinen Green Pass besitzt?

Arbeitnehmer ohne gültigen Green Pass dürfen den Arbeitsplatz nicht mehr betreten und mit sofortiger Wirkung werden alle Lohnzahlungen (inkl. Abfertigung, Zusatzgehälter usw.) mit der Begründung „ungerechtfertigte Abwesenheit“ eingestellt. Diese Maßnahme bleibt so lange aufrecht, bis der betroffene Mitarbeiter einen gültigen Green Pass vorweisen kann.

 

Müssen/dürfen auch Kunden überprüft werden?

Grundsätzlich nein, sofern es sich nicht um spezielle Sektoren handelt, die eigens vom Gesetz vorgesehen und zur Überprüfung der Kunden verpflichtet sind, wie z.B. Bars, Restaurants.

 

Wann erhält man einen Green Pass?

In Italien gilt die 3-G Regel: geimpft, genesen oder getestet.

Die Gültigkeit des Green Pass beträgt bei Impfung 12 Monate ab Beendigung des kompletten Impfzyklus, für Genesene 6 Monate ab festgestellter Heilung und für Getestete 48 Stunden ab ausgestelltem Testergebnis.

Ausgenommen von der Pflicht des Green Pass sind jene Personen, die aufgrund einer spezifischen ärztlichen Bescheinigung ausdrücklich befreit sind. Eigenerklärungen werden nicht anerkannt. Diesen Personen wird aber dringend empfohlen, sich regelmäßig einem SARS-CoV-2-Test zu unterziehen. Hier scheint aber nicht klar zu sein, ob diese Tests für die betroffenen Personen kostenlos sind oder nicht. Dies muss über den Hausarzt oder die zuständige Sanitätseinheit abgeklärt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.