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Verschiedene Neuerungen Arbeitsrecht

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Anmeldung Arbeitsverhältnisse „Notmeldung“ - UNIURG

Seit dem 7. April 2022 ist es nicht mehr möglich, die sogenannte UNIURG-Meldung per Fax zu verschicken. Ab diesem Datum kann die Eil- oder Notanmeldung UNIURG von beginnenden Arbeitsverhältnissen ausschließlich über eine digitale Plattform durchgeführt werden.

 

Wann ist diese besondere Art der Anmeldung von Arbeitsverhältnissen beim Arbeitsamt notwendig?

  • Die normale Anmeldeprozedur über Pronotel oder Unilav steht nicht zur Verfügung (technischer Defekt, momentaner Ausfall des Meldeportals, höhere Gewalt usw.);
  • Die Neuanstellung muss schnellstmöglich erfolgen, um Schäden an Personen oder Gütern abzuwenden (Gefahr in Verzug);
  • Wenn begründete Bedürfnisse es erfordern wie z.B. Anmeldung an einem Sonn- oder Feiertag, weil z.B. das beauftragte Lohnbüro zum Zeitpunkt der Anmeldung geschlossen ist - wegen Ferien oder sonstiger Schließungen oder die beauftragte Person für die An-/Abmeldungen verhindert ist usw.

Für die Anmeldung stehen zwei Alternativen zur Auswahl:

  1. Eine E-Mail senden an notel@provinz.bz.it. Dafür muss das ausgefüllte und eingescannte Formular im PDF-Format als Anlage übermitteln werden;
  2. Über die Webanwendung https://couniurg.lavoro.gov.it. Das Formular wird dabei online ausgefüllt. Die Online-Speicherung ergibt automatisch die Meldebestätigung mit Protokollnummer.

Zu beachten ist, dass am nächstmöglichen Arbeitstag die „normale“ Anmeldung über Pronotel oder Unilav nachzuholen ist. Daher müssen unserer Kanzlei alle diesbezüglichen UNIURG-Meldungen übermittelt werden, damit wir die Anmeldeprozedur durch diese zweite Meldung vervollständigen können.

 

Benzingutscheine für das Jahr 2022 an die Arbeitnehmer

In Bezug auf die Benzin-Wertgutscheine für das Jahr 2022 in Höhe von 200,00 Euro, welche begünstigt an Mitarbeiter ausgegeben werden können (siehe unser Kundeninfo 05-2022), wurde nun geklärt, dass dieser Betrag zusätzlich zum normalen Fringe Benefit-Wert von 258,23 Euro gewährt werden kann. Folglich können theoretisch insgesamt 458,23 Euro an Benzingutscheinen pro Mitarbeiter gewährt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass jenen Mitarbeitern, die bereits ein Firmenfahrzeug auch für private Zwecke nutzen und somit eine Fringe Benefit-Leistung vom Arbeitgeber erhalten, nur mehr die zusätzlichen 200,00 Euro an Benzingutscheinen gewährt werden können, da ansonsten der „normale“ Wert von 258,23 Euro überschritten und somit die gesamten Fringe Benefit-Leistungen der Beitrags- und Steuerberechnung zu unterwerfen sind.

 

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen - Registrierung

Seit dem 21.03.2022 kommt der neue Art. 93-bis der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf im Ausland zugelassene Fahrzeuge zur Anwendung, welcher eine neue Registrierungspflicht vorsieht.

Von dieser Registrierungspflicht sind alle ausländischen Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Anhänger, Camper usw.) betroffen, die von einer in Italien ansässigen Person (meldeamtlicher Wohnsitz) für mehr als 30 Tage im Jahr genutzt werden.

Die Eintragung muss in das REVE-Register (Registro dei veicoli esteri) innerhalb von 30 Tagen ab Überlassung erfolgen. Dabei werden die Fahrzeugdaten und die Adresse des Nutzers vermerkt. An diese italienische Adresse werden zukünftig sämtliche Mitteilungen und natürlich auch die in Italien ausgestellten Verkehrsstrafen zugestellt. Die Nichteinhaltung dieser Registrierung wird mit einer Verwaltungsstrafe von 712,00 Euro bis 3.558,00 Euro geahndet.

Zudem muss im Fahrzeug ein vom Eigentümer (z.B. Leasinggesellschaft) ausgestelltes Dokument mitgeführt werden, aus welchem hervorgeht, aufgrund welchen Rechtstitels und für wie lange die Person das Fahrzeug nutzen darf. Dieses Dokument muss zudem mit einem nachweisbaren Datum (data certa) versehen sein, welches VOR der effektiven Überlassung des Fahrzeugs liegen muss. Das „sichere Datum“ kann entweder durch einen notariellen Akt, durch Registrierung bei der Agentur der Einnahmen, eine zertifizierte E-Mail (PEC-E-Mail) oder eine digitale Unterschrift erfolgen. Dieses Dokument ist nicht notwendig, wenn Eigentümer und Nutzer/Fahrer des PKW‘s dieselben Personen sind.

Durch diese Registrierungspflicht bleiben ausländische Fahrzeuge weiterhin von der Überschreibungsgebühr (IPT) und von der Zahlung des sog. „superbollo“ befreit.

Wir empfehlen unseren Kunden, sich für die Eintragung in das REVE-Register an eine Autoagentur zu wenden, um möglichst schnell dieser neuen Verpflichtung nachzukommen.

 

Für Klärungen oder ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.