Ärztliche Untersuchung für Minderjährige immer verpflichtend
Vor Arbeitsbeginn müssen alle Jugendlichen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterzogen werden, um die Arbeitstauglichkeit für den angestrebten Beruf zu erhalten. Zudem sind die periodischen arbeitsmedizinischen Untersuchungen während des Arbeitsverhältnisses 1-mal jährlich verpflichtend durchzuführen. Die arbeitsmedizinische Untersuchung ist entweder vom Betriebsarzt oder von der zuständigen Sanitätseinheit durchzuführen.
Sollte bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine Untauglichkeit des Jugendlichen für die Ausübung des Berufes festgestellt werden, darf der Jugendliche NICHT angestellt bzw. ein bestehendes Arbeitsverhältnis muss aufgelöst werden.
Außerdem muss in Bezug auf die Arbeitssicherheit und die betriebliche Risikoanalyse vom Arbeitgeber, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsverantwortlichen im Zuge der Risikoanalyse und der schriftlichen Risikobewertung, dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch Minderjährige im Betrieb tätig sind, für die spezielle Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.
INPS-Familiengeld (ANF)
All jene Familien, die das INPS-Familiengeld (ANF) direkt über den Arbeitgeber bzw. über den Lohnstreifen ausbezahlt bekommen und nicht wie die meisten Familien seit 2022 direkt vom Sozialfürsorgeinstitut INPS (AUU) erhalten, müssen ab 01.07.2024 ein neues telematisches Ansuchen an die INPS stellen.
Die direkte Auszahlung des INPS-Familiengeldes (ANF) über den Arbeitgeber betrifft Familien, die ausschließlich aus Ehepartnern OHNE Kinder bestehen, bzw. Familien mit ausschließlich Geschwistern oder Großeltern mit Enkelkindern.
BAU – Angemessenheit der Arbeitskraft pro Baustelle
Die CNCE teilt mit, dass die Baustellenmeldung über die Online Plattform „CNCE-Edilconnect“ für die Angaben zur Angemessenheitserklärung der Arbeitskräfte pro Baustelle (DURC-congruità) ab 01.07.2024 nur mehr einmal rückwirkend abgeändert werden darf. Somit kann die MUT-Meldung und die „Edilconnect-Baustellenmeldung“ insgesamt NUR EINMAL nachträglich abgeändert werden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass alle relevanten Daten für die verschiedenen Baustellen monatlich richtig zugewiesen werden, da nachträgliche Änderungen durch diese „Zugriffsbeschränkung“ nur mehr schwer möglich sind und eventuelle negative Zertifikate (DURC-congruità) erhebliche Auswirkungen für die Endabrechnung der Baustellen haben können.
Schließung wegen Sommerferien
Wir möchten unsere Kunden darauf aufmerksam machen, dass unsere Kanzlei ab Freitag, den 16. August 2024 bis einschließlich Freitag, den 30. August 2024 wegen Sommerferien geschlossen bleibt.
In dieser Zeit sind wir in dringenden Fällen vormittags bis 12.00 Uhr per E-Mail unter
erreichbar, um An-/Abmeldungen, Unfallmeldungen oder sonstige wichtige Änderungen in Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung für Sie zu erledigen.
Für Klärungen oder ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.