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Kundeninfo 6-2025 / Arbeitsrecht

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Katastrophenschutz - Pflichtversicherung für Betriebe

Bereits im Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 wurde festgelegt, dass alle in Italien ansässigen Betriebe bis zum 31.12.2024 eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Betriebsgebäuden, Maschinen und Anlagen abschließen müssen, die durch Naturkatastrophen wie beispielsweise Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Muren oder ähnliche Naturereignisse entstehen können. Sollte keine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, kann es bei der Vergabe von öffentlichen Beiträgen oder der Anwendung von sonstigen Begünstigungen/Beitragsbegünstigungen zu Einschränkungen bzw. Aberkennungen kommen und es werden außerdem Verwaltungsstrafen für die säumigen Betriebe verhängt.

Die Frist vom 31.12.2024 konnte aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden und wurde deshalb auf den 31.03.2025 verschoben.

Auch dieser Termin wurde nochmals in gestaffelter Form aufgrund der Betriebsgröße aufgeschoben:

  • Großunternehmen (Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten): 31.03.2025
  • mittlere Unternehmen (Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten): 01.10.2025
  • Klein- und Kleinstunternehmen (Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten): 31.12.2025

Bezüglich der zu versichernden Anlagegüter (z.B. Maschinen, Liegenschaften, Immobilien, usw.), wurde geklärt, dass Güter in Miete, Leasing, Leihe, usw. von den Mietern, Leasing- oder Leihnehmern versichert werden müssen und nicht von den Eigentümern, Vermietern oder Leasinggesellschaften.

Außerdem wurde geklärt, dass alle Fahrzeuge (PKWs, Kraftfahrzeuge usw.), die bei der Motorisierungsstelle PRA registriert sind, von dieser Versicherungspflicht ausgenommen sind.

 

Zertifizierte E-Mailadresse für Verwalter von Gesellschaften - Klarstellung

Die Hinterlegungspflicht der PEC-Mailadressen bei der Handelskammer gilt nun auch für Verwalter von Gesellschaften, die VOR dem 1. Jänner 2025 gegründet wurden. In der ursprünglichen Auslegung des staatlichen Haushaltsgesetzes waren nur neu gegründete Gesellschaften und deren Verwalter vorgesehen.

Jeder Verwalter muss nun eine ausschließlich zu seiner eigenen Verfügung stehenden PEC-Adresse bei der Handelskammer hinterlegen, die in der Folge als „digitales Domizil“ gegenüber Dritten gilt. Es dürfen keine allgemeinen, auf den jeweiligen Betrieb eingerichteten, zertifizierten PEC-Mailadressen verwendet werden, auch eine Mehrfachverwendung derselben PEC-Mailadresse ist ausgeschlossen.

Die Meldung der jeweiligen PEC-Mailadresse an die Handelskammer muss bis spätestens 30. Juni 2025 (vorbehaltlich einer weiteren Änderung) erfolgen.

Von dieser Meldepflicht sind alle Gesellschaftsformen und deren Verwalter betroffen, unabhängig davon, ob sie in Italien ansässig sind oder nicht. Bei den Offenen Handelsgesellschaften (OHG) betrifft die Verpflichtung alle Gesellschafter. Bei Kommanditgesellschaften (KG) hingegen nur die Komplementäre (Vollhafter).

 

Prämie für Neugeborene 2025 – Geburtenförderung

Das Versicherungsinstitut INPS hat mit Rundschreiben Nr. 76 vom 14.04.2025 mitgeteilt, dass für die Una-Tantum-Prämie in Höhe von 1.000,00 Euro für alle ab dem 1. Jänner 2025 geborenen oder adoptierten Kinder ab dem 17. April 2025 angesucht werden kann.

Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen die Eltern folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:

  • Staatsbürgerschaft: italienische Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes zu sein bzw. für Nicht-EU-Bürger im Besitz einer EU-Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung oder einer Arbeitsgenehmigung mit einer Mindestdauer von mehr als 6 Monaten zu sein;
  • Wohnsitz: Ansässigkeit in Italien zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens und zum Zeitpunkt der Geburt/Adoption des Kindes;
  • Einkommens- und Vermögensnachweis: Einkommen gemäß ISEE-Jahreserklärung von maximal 40.000,00 Euro;
  • Abgabetermin: das Ansuchen muss an das INPS ausschließlich in elektronischer Form innerhalb von 60 Tagen ab der Geburt/Adoption eingereicht werden. Für die Geburten/Adoptionen vor dem 17. April 2025 wurde der Fälligkeitstermin auf den 15. Juni 2025 festgelegt.

Wir empfehlen allen betroffenen Eltern (unabhängig ob Arbeitnehmer oder Unternehmer), das elektronische Ansuchen rechtzeitig mittels SPID/CIE selbst oder mit Hilfe eines Patronates zu übermitteln.

 

Für Klärungen oder ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.