Prämie für Neugeborene 2025 – Geburtenförderung
Wie bereits in unserem Kundeninfo 6-2025/Arbeitsrecht mitgeteilt, beträgt die Höhe der sogenannten Una-Tantum-Prämie für alle im Jahr 2025 neugeborenen bzw. adoptierten Kinder 1.000,00 Euro. Das Ansuchen um die Beitragsauszahlung muss nicht, wie ursprünglich vorgesehen, innerhalb von 60 Tagen, sondern innerhalb von 120 Tagen ab Geburt/Adoption telematisch eingereicht werden.
INAIL-Beitragsreduzierung Mod. OT23
Jedes Jahr besteht für alle Unternehmen die Möglichkeit, aufgrund überdurchschnittlicher Sicherheitsmaßnahmen, die im Laufe des Jahres im Betrieb ergriffen wurden, eine INAIL-Prämienreduzierung für das Folgejahr zu beantragen.
Dafür muss der betriebliche Sicherheitsexperte den entsprechenden Antrag Mod. OT23 ausfüllen und dieser muss bis Ende Februar des Folgejahres an das INAIL übermittelt werden. Folglich betrifft es alle Sicherheitsmaßnahmen, die im Jahr 2025 im Betrieb umgesetzt wurden und für die Beitragsreduzierung ab dem Jahr 2026 geltend gemacht werden.
Falls notwendig, können wir gerne die telematische Übermittlung dieses Antrags für unsere Kunden übernehmen, unter der Voraussetzung, dass das Ansuchen vollständig ausgefüllt ist und die entsprechende Dokumentation, aus der die ergriffenen Maßnahmen ersichtlich sind, beiliegt.
Zusatzkrankenversicherung Fondo EST für Familienmitglieder
Ab dem 1. September 2025 ist es versuchsweise für alle Arbeitnehmer möglich, die bereits über ihren Arbeitgeber beim Fondo EST eingeschrieben sind (betrifft die Kollektivverträge Handel/Dienstleister und Tourismus), OHNE zusätzliche Beitragszahlungen bestimmte Familienmitglieder für einige Leistungen mitzuversichern. In der Anfangsphase dürfen minderjährige, steuerlich zu Lasten lebende Kinder eingeschrieben werden, wobei folgende Leistungen angeboten werden:
- Spesenrückvergütung von maximal 90,00 Euro pro Kind für Linsen und Sehbrillen, die alle 18 Monate neu angefragt werden kann;
- Kieferorthopädische Leistungen, welche über UniSalute oder Mutual-Help angefragt und erbracht werden, mit einem Maximalbetrag von 350,00 Euro pro Kind im Zeitraum 1. September 2025 bis 31. Dezember 2025, wobei dieser Maximalbetrag ab dem Jahr 2026 für 2 Jahre gilt.
Die Spesenrückvergütungen können aber nur für jene Leistungen angefragt werden, welche ab dem 1. September 2025 erbracht wurden und unter der Voraussetzung, dass die minderjährigen Kinder vorher über den persönlichen Zugang der Eltern beim Fondo EST eingeschrieben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Deckung der Leistungen für die Kinder immer der Position der Eltern folgt, d.h. wenn die Position der Eltern (Arbeitnehmer) als „nicht gedeckt“ aufscheint, auch die angefragten Leistungen für die Kinder nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es für alle eingeschriebenen Arbeitnehmer wichtig, über ihren persönlichen Zugang zum Fondo EST regelmäßig die eigene Position zu überprüfen und gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten sofort mit ihrem Arbeitgeber abzuklären, um fehlende Deckungen zu vermeiden.
INPS Getrennte Pensionskasse (gestione separata) - Beitragsobergrenze
Das INPS hat ab 2025 eine Neuerung eingeführt, die das Erreichen bzw. das Überschreiten des Höchstbetrages für die Beitragsberechnung (massimale contributivo) in der „Getrennten Pensionskasse“ (gestione separata) betrifft. Diese Beitragszahlung wird hauptsächlich für Verwalter und sogenannte „CoCoCo-Beschäftigung“ entrichtet.
Das Versicherungsinstitut INPS informiert über das MyINPS-Portal alle betroffenen Verwalter und CoCoCo-Mitarbeiter, sobald der Höchstbetrag/Maximalbetrag für die Beitragsgrundlage überschritten wird (für 2025: 120.607,00 Euro). Die Mitteilung enthält die Aufforderung, alle Auftraggeber umgehend darüber zu informieren, die Beitragszahlung für das laufende Jahr einzustellen und für die restlichen Vergütungen des Bezugsjahres KEINE Sozialversicherungsbeiträge mehr an die INPS abzuführen bzw. einzuzahlen. Die Mitteilung der INPS wird wahrscheinlich in Form einer E-Mail oder SMS erfolgen.
Es empfiehlt sich, nicht leichtfertig mit dieser erhaltenen Mitteilung umzugehen, denn Rückerstattungsanträge für zu viel einbezahlte Sozialbeiträge sind umständlich und werden mit ziemlicher Zeitverzögerung durch die INPS ausbezahlt.
Für Klärungen oder ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.