Fringe Benefit und Steuerfreibeträge für Kinder
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind die Freibeträge für Fringe-Benefit-Leistungen, welche Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, wie folgt festgelegt worden:
- Arbeitnehmer OHNE steuerlich zu Lasten lebende Kinder: 1.000,00 Euro;
- Arbeitnehmer MIT steuerlich zu Lasten lebende Kinder: 2.000,00 Euro.
Damit Arbeitnehmer in den Genuss des höheren Wertes von bis zu 2.000,00 Euro kommen, müssen sie ihrem Arbeitgeber eine Eigenerklärung aushändigen, in dem sie dies beantragen und die Steuernummer des/der Kinder anführen.
Was viele Eltern nicht bedenken, dass diese Situation auch am 31. Dezember eines jeden Bezugsjahres noch zutreffen muss. Wenn beispielsweise die Eigenerklärung zu Jahresbeginn dem Arbeitgeber ausgehändigt wurde, sich im Laufe des Jahres aber Änderungen in Bezug auf die zu Lasten lebenden Kindern ergeben, weil sie z.B. in die Arbeitswelt eingetreten sind und ein eigenständiges Einkommen von mehr als 4.000,00 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) bzw. mehr als 2.840,51 Euro pro Jahr erzielen und in Folge die Voraussetzungen für den höheren Fringe-Benefit-Wert verloren gehen, kann nur mehr der reduzierte Betrag von bis zu 1.000,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Bei Kreuzkontrollen durch die Agentur der Einnahmen werden diese Versäumnisse aufgedeckt und die Beitrags- und Steuernachzahlung, inkl. Verwaltungsstrafen und Verzugszinsen eingefordert. Zudem können eventuelle genossene Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder aberkannt und zurückgefordert werden.
Deshalb unbedingt zum Jahresende die familiäre (steuerliche) Situation überprüfen und Änderungen dem eigenen Arbeitgeber umgehend mitteilen.
Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit - Entlassungsschutz
Für Eltern, die Arbeitnehmer sind und Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren haben, besteht ein besonderer Kündigungsschutz, denn der Arbeitgeber darf die eingereichte Selbstkündigung der Arbeitnehmer nur dann annehmen, wenn diese vom Arbeitsamt bestätigt/genehmigt wurde (convalida delle dimissioni). Bei Müttern beginnt dieser Kündigungsschutz mit der Schwangerschaft und erstreckt sich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Beim Vater hingegen beginnt er mit der Geburt und dauert ebenfalls bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Kürzlich wurde vom Arbeitsministerium klargestellt, dass diese „Autorisierung der Selbstkündigung“ auch dann dem Arbeitgeber vorzulegen ist, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit von Seiten des Arbeitnehmers beendet wird.
Einführung eines neuen Feiertags ab 2026 – 4. Oktober (Franziskus von Assisi)
Das italienische Parlament hat kürzlich ab dem Jahr 2026 einen neuen Feiertag eingeführt. Es handelt sich um den 4. Oktober, der dem Heiligen Franziskus von Assisi gewidmet ist. Somit sind zu den Sonntagen noch weitere 12 Feiertage pro Jahr zu berücksichtigen:
- Neujahr (1. Jänner)
- Heilige Drei Könige (6. Jänner)
- Ostermontag (fällt unterschiedlich in jedem Jahr)
- Tag der Befreiung Italiens vom Faschismus (25. April)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Tag der Gründung der Republik (2. Juni)
- Maria Himmelfahrt (15. August)
- Heiliger Franziskus von Assisi (4. Oktober – neu ab 2026)
- Allerheiligen (1. November)
- Maria Empfängnis (8. Dezember)
- Weihnachtstag (25. Dezember)
- Stefanstag (26. Dezember).
Angemessenheit der Lohnkosten (DURC „congruità“) – nicht nur im Bausektor
Seit November 2021 ist neben der „normalen“ Bescheinigung zur Beitragskorrektheit „DURC“ auch noch die zusätzliche Bescheinigung für die Angemessenheit der Personalkosten „DURC di congruità“ bei allen öffentlichen Bauaufträgen (wertunabhängig) und bei privaten Baustellen ab einem Gesamtwert des Bauvorhabens von mehr als 70.000,00 Euro erforderlich.
Davon sind nicht nur Betriebe im Bausektor betroffen, wie beispielsweise Maurer, Hoch- und Tiefbauer, Aushubarbeiten, Zimmerer, usw., sondern auch all jene Firmen, die in Zusammenhang mit einer gemeldeten Baustelle vor Ort operativ Arbeiten auf der Baustelle durchführen, wie es z.B. Hydrauliker, Elektriker, Schlosser, Tischler, usw. sein können. Deshalb müssen auch diese Betriebe die Ausstellung des „DURC di congruità“ telematisch über das Internetportal von EdilConnect, unter Angabe der jeweiligen Baustelle, beantragen, ohne sich aber in die örtliche Bauarbeiterkasse einschreiben zu müssen.
Neuer Bonus für Mütter 2025 - Übergangsregelung
Wie bereits in unserem Kundeninfo 10-2025/Arbeitsrecht berichtet, wird für das Jahr 2025 eine „Bonuszahlung“ an berufstätige Mütter mit 2 bzw. 3 Kindern gewährt.
Anspruch haben Mütter mit 2 Kindern, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrages (befristet/unbefristet), bis zum Erreichen des 10. Lebensjahres des jüngeren Kindes, bzw. Mütter von 3 Kindern mit einem befristeten Arbeitsvertrag, bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Jahreseinkommen (Steuergrundlage) im Jahr 2025 nicht mehr als 40.000,00 Euro betragen darf und es werden pro Arbeitsmonat 40,00 Euro beitrags- und steuerfrei zuerkannt. Die Ansuchen müssen telematisch über das INPS-Portal entweder mit der eigenen „digitalen“ Identität (SPID/CIE) oder über ein Patronat bis zum 9. Dezember eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
taktiva.