Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
consulenza fiscale e del lavoro
menü

Öffnungszeiten Lohnbuchhaltung Weihnachten 2021 und Dezember-Löhne

(download als pdf)

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

wir teilen mit, dass das Team der Lohnbuchhaltung am 24. und vom 27. bis 31. Dezember 2021 nur zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr und ausschließlich per Email (lohnbuchhaltung@taktiva.com) erreichbar ist. Ab 03.01.2022 sind wir wieder ganztägig zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

 

Bitte schicken Sie uns in dieser Zeit eventuelle Meldungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Unfallmeldungen etc.) bis spätestens 12.00 Uhr und nach Möglichkeit 2 Tage vor Fälligkeit, um die fristgerechte Erledigung garantieren zu können.

 

In dringenden Fällen von Anmeldungen neuer Arbeitsverhältnisse, die außerhalb der oben erwähnten Öffnungszeiten durchzuführen sind, besteht die Möglichkeit, die Pflichtmeldung an das Arbeitsamt mittels beiliegendem Formular an die Faxnummer 0471 418557 selbst zu verschicken.  Dieses Formular bitte auch an unsere Kanzlei übermitteln, damit wir die Meldepflicht vollständig durchführen können.

 

Da die Löhne und Gehälter für Dezember 2021 bis spätestens 12.01.2022 bezahlt werden müssen (das Gehalt muss auf dem Konto der Mitarbeiter verfügbar sein), um steuerkompetenzmäßig noch in das Jahr 2021 zu fallen, bitten wir um baldmöglichste Zusendung der Unterlagen zur Ausarbeitung der Lohnstreifen. Gerne können Sie uns diese bereits vor den Weihnachtsfeiertagen zukommen lassen. Eventuelle Änderungen (Krankenstände usw.) müssen dann bis spätestens 3. Januar 2022 mitgeteilt werden.

 

Ebenfalls schon im Dezember ist die Nutzung der jährlich anreifenden bezahlten Freistunden zu berücksichtigen, die spätestens bis Juni/Juli des Folgejahres aufzubrauchen sind, da sie ansonsten laut den kollektivvertraglichen Bestimmungen ausbezahlt werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.