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Steuerabzüge: ENEA-Meldung für alle Sanierungs­arbeiten mit Energieeinsparungen verpflichtend

 

(download als pdf)

 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Steuerabzügen für Umbau- und Sanierungsarbeiten auf Wohngebäuden (50% bis zu einer Ausgabensumme von 96.000,00 Euro je Immobilieneinheit) und den energetischen Sanierungen, bei denen Steuerabzüge von 50% bis zu 65% vorgesehen sind, wobei für die einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen unterschiedliche Höchstgrenzen vorgesehen sind.

 

Seit einigen Jahren kann zusätzlich der Steuerabzug für Möbel und Haushaltsgeräte (50% bis zu einer Ausgabensumme von 10.000,00 Euro) in Anspruch genommen werden, sofern Sanierungen mit Steuerabzug 50% auf der entsprechenden Wohneinheit durchgeführt worden sind.

 

Mitteilung an ENEA auch für energetische Sanierungsarbeiten mit Steuerabzug 50%!

Die staatliche Energiebehörde (ENEA) sammelt und überwacht alle Daten von energetischen Sanierungsmaßnahmen, um eine Handlungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger zu schaffen. Der Gesetzgeber fordert nun für alle Sanierungsmaßnahmen mit Energieeinsparungen, bei denen Steuerabzüge in Anspruch genommen werden (Steuerabzug 50% oder 65%), dass elektronische Meldungen an ENEA eingereicht werden.

 

In Vergangenheit waren für die Steuerabzüge für Umbau- und Sanierungsarbeiten auf Wohngebäuden (50%) keine ENEA-Meldungen notwendig!

 

WICHTIG:       Für Sanierungsarbeiten mit Energieeinsparungen und Steuerabzug 50%, die ab 01.01.2018 bis 21.11.2018 abgeschlossen worden sind, muss innerhalb 19.02.2019 eine elektronische Meldung an ENEA nachgereicht werden.

                       

Für Sanierungsarbeiten mit Energieeinsparungen und Steuerabzug 50%, die nach dem 22.11.2018 abgeschlossen worden sind bzw. abgeschlossen werden, muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten (Bauende) eine elektronische Meldung an ENEA abgefasst werden.

 

Die elektronische Meldung an ENEA muss auch dann abgefasst werden, wenn Sanierungsarbeiten mit 50% durchgeführt werden, die an sich keine Energieeinsparung mit sich bringen, aber der Steuerabzug von 50% für den Ankauf von sogenannten großen Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Herd, usw.) in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss eine ENEA-Meldung für den Teil der Energieeinsparung der Haushaltsgeräte abgefasst werden.

 

Sollten Sie im Jahr 2018 Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen haben oder im Jahr 2019 abschließen, so empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit einem Techniker (z.B. Geometer, Architekt, Industriesachverständigen, u.a.) in Verbindung zu setzen, damit eventuelle ENEA-Meldungen innerhalb 19.02.2019 nachgereicht bzw. innerhalb von 90 Tagen nach Bauende fristgerecht abgefasst werden.

 

Für Klärungen oder ein persönliches Beratungsgespräch zu obigen Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.