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Neue Meldepflicht der Umsätze und Einkäufe aus dem Ausland innerhalb 30. April 2019 („esterometro“)

(download als pdf)

 

Mit der Einführung der elektronischen Rechnung wurden ab 01.01.2019 die Kunden- und Lieferantenlisten (spesometro) abgeschafft. Für das 2. Semester 2018 müssen diese noch nach den bisherigen Modalitäten innerhalb 30. April 2019 elektronisch übermittelt werden.

 

Damit die Finanzverwaltung fortan auch die Umsätze gegenüber nichtansässigen (ausländischen) Unternehmen und Privatpersonen überwachen kann, wurde eine neue elektronische Meldepflicht eingeführt. Diese neue Meldepflicht, auch bekannt unter der Bezeichnung „esterometro“, betrifft alle in Italien ansässigen Unternehmen, Freiberufler bzw. ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Italien. Ausgenommen sind ausländische Unternehmen, die in Italien nur für die Zwecke der MwSt. entweder direkt oder über einen Fiskalvertreter registriert sind.

 

Kleinunternehmer mit begünstigtem Steuerregime (regime dei minimi  bzw. regime forfetario), Vereine mit Pauschalbesteuerung gemäß Gesetz Nr. 398/1991, sowie Landwirte in Berggebieten mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 7.000,00 Euro sind von der elektronischen Meldepflicht befreit.

 

Für die Monate Januar, Februar und März 2019 wurde die Fälligkeit auf den        30. April 2019 festgelegt (im Allgemeinen gilt ansonsten, dass die Meldung innerhalb des Folgemonats übermittelt werden muss). Es gibt Bestrebungen, die monatlichen Fälligkeiten abzuschaffen und quartalsmäßige Fälligkeiten einzuführen.

 

 

WICHTIG:       In die neue Meldepflicht fallen grundsätzlich alle Umsätze (ausgestellten Rechnungen) und Einkäufe (Eingangsrechnungen) gegenüber bzw. von ausländischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen.

Ausgenommen sind Ein- und Ausfuhren aus Nicht-EU-Ländern, bei denen eine Zollerklärung (oder Zollbollette) vorliegt.

 

AUSGANGSRECHNUNGEN:

Alle Ausgangsrechnungen an ausländische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen, die (freiwillig) elektronisch erstellt werden, müssen nicht in dieser neuen elektronischen Mitteilung erfasst werden, weil die Finanzverwaltung diese Daten bereits über das Portal SdI (Sistema di Interscambio) bezieht.

 

WICHTIG:       Alle Kunden, für welche unsere Kanzlei die Buchhaltung führt, müssen uns bitte unverzüglich mitteilen, sollten Rechnungen oder Honorarnoten an ausländische Kunden noch in Papierform ausgestellt worden sein, denn diese Rechnungen fallen in die neue Meldepflicht! Wir empfehlen deshalb generell, alle Rechnungen an ausländische Kunden elektronisch zu erstellen.

 

WICHTIG:       Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir, bis
spätestens 16.04.2019
die Datei der Ausgangsrechnungen an ausländische Kunden, die nicht elektronisch erstellt worden sind, für den telematischen Versand unserer Kanzlei zukommen zu lassen. Für die technischen Aspekte der Erstellung der Datei nehmen Sie bitte mit Ihrem Softwarelieferanten Kontakt auf. Für weitere Klärungen wenden Sie sich diesbezüglich an unseren Mitarbeiter Mark Kofler.

 

EINGANGSRECHNUNGEN:

Die im Ausland erfolgten Einkäufe von Dienstleistungen und Waren müssen in jedem Falle in der neuen elektronischen Mitteilung erfasst werden, auch dann, wenn diese Operationen in den INTRASTAT-Erklärungen bereits angegeben wurden.

 

Ein Beispiel:

Ein Unternehmer mit MwSt.-Positionsnummer kauft in Innsbruck (A) ein Notebook. Aufgrund der europäischen MwSt.-Richtlinie wird die Rechnung ohne österreichische MwSt. ausgestellt, da die MwSt. in Italien nach dem sogenannten Ergänzungsverfahren („reverse charge“) abgeführt werden muss. Dieser Geschäftsfall muss in der neuen elektronischen Mitteilung erfasst werden, weil ausländische Geschäftspartner nicht zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.

 

WICHTIG:       Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir, uns bis
spätestens 16.04.2019
die Datei für den telematischen Versand der Eingangsrechnungen von ausländischen Lieferanten zukommen zu lassen. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Falle an unseren Mitarbeiter Mark Kofler.

 

Für Klärungen oder ein persönliches Beratungsgespräch zu obigen Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.