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1. Rate Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2019

(download als pdf)

 

 

Am 17. Juni 2019 ist die 1. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig. Die GIS ersetzt bekanntlich in der Autonomen Provinz Bozen seit dem Jahr 2014 die nationalen Immobiliensteuern IMU und TASI. Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert, weshalb wir auf die entsprechenden Rundschreiben der Vorjahre verweisen.

 

Die meisten Südtiroler Gemeinden senden mittlerweile den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu. In einigen Fällen wird es aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern. Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des 1. Semesters 2019 (Kauf, Verkauf, usw.) oder dem Abschluss von neuen Mietverträgen darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist. In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufvertrag, Katasterauszug, Mietvertrag usw.) benötigen.

 

Unsere Kanzlei wird für die 1. Rate der GIS wie folgt vorgehen:

  • Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das komplette Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 17. Juni kümmern können.
  • Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis 17. Juni vorzunehmen und uns daraufhin eine Kopie des Einzahlungsscheines und der Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen.
  • Für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

 

Wir weisen darauf hin, dass einige Gemeinden wie im Vorjahr zusammen mit der 1. Rate der GIS auch die 2. Rate, welche am 16.12.2019 fällig ist, zustellen werden.

 

Für Klärungen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.