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trimestrale Mwst-Meldungen 2019 + neue Meldepflicht Auslandsumsätze (esterometro)

(download als pdf)

 

 

trimestrale Mwst-Meldungen 2019

Ab dem Jahr 2017 besteht für Unternehmen und Freiberufler bekanntlich die Pflicht, eine trimestrale Mwst-Meldung in telematischer Form einzureichen. Die Pflicht zur telematischen Übermittlung dieser Mwst-Meldungen besteht auch für das Jahr 2019. Während die telematischen Kunden-/Lieferantenlisten (spesometro) durch die Einführung der elektronischen Fakturierung im Jahr 2019 nicht mehr abgegeben werden müssen, gilt diese Abschaffung nicht für die trimestralen Mwst-Meldungen. Der Terminkalender 2019 für die Übermittlung der trimestralen Mwst-Meldungen stellt sich demnach wie folgt dar:

 

1. Trimester

31.05.2019

2. Trimester

16.09.2019

3. Trimester

02.12.2019

4. Trimester

28.02.2020

 

Für Kunden, welche die Buchhaltung über unsere Kanzlei führen, werden wir die trimestralen Mwst-Meldungen natürlich termingerecht erstellen und übermitteln. Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir, die Dateien für den telematischen Versand spätestens 10 Tage vor den angegebenen Fälligkeiten an unseren zuständigen Mitarbeiter Mark Kofler zu übermitteln.

 

telematische Meldungen Umsätze/Einkäufe aus dem Ausland (esterometro)

Bekanntlich müssen ab 2019 alle Umsätze/Einkäufe aus dem Ausland monatlich der Agentur der Einnahmen in telematischer Form übermittelt werden (s. dazu unser Kundeninfo 5-2019). Die Meldungen für die Monate Januar/Februar/März waren am 30.04.2019 fällig.

Ab April muss die Meldung innerhalb des Folgemonats telematisch übermittelt werden. Demnach ist die Meldung für den Monat April am 31.05.2019 fällig.

Für Kunden, welche die Buchhaltung über unsere Kanzlei führen, werden wir diese neuen Meldungen natürlich termingerecht erstellen und übermitteln. Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir, die Dateien für den telematischen Versand spätestens 10 Tage vor Fälligkeit an unseren Mitarbeiter Mark Kofler zu übermitteln.

 

Wir ersuchen alle Kunden mit vierteljährlicher (trimestraler) Mwst-Abrechnung und Kunden mit begünstigtem Mwst-Regime (contribuenti minimi oder contribuenti forfetari), uns alle Eingangsrechnungen aus dem Ausland spätestens bis zum 5. des Folgemonats zukommen zu lassen, damit wir die telematische Meldung (esterometro) fristgerecht übermitteln können.

 

Bei den ausgestellten Rechnungen ins Ausland gehen wir generell davon aus, dass auch diese Rechnungen elektronisch verschickt werden und demnach keine telematische Meldung notwendig ist. Sollte das nicht der Fall sein, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung, damit die telematische Meldung der Auslandsumsätze erstellt werden kann.

 

Für Klärungen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.