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Aufschub Zahlungstermine für die Steuerzahlungen 2019

(download als pdf)

 

 

Die Branchenrichtwerte (studi di settore) sind bereits für die Steuerperiode 2018 durch sogenannte Zuverlässigkeitsindizes (indici sintetici di affidabilità) ersetzt worden. Nachdem die Agentur der Einnahmen nicht rechtzeitig die Software für die Berechnungen der Zuverlässigkeitsindizes zur Verfügung gestellt hat, ist ein Aufschub der Steuerzahlungen vom 01.07.2019 auf den 22.07.2019 in Aussicht gestellt worden.

 

WICHTIG:   Der voraussichtliche Zahlungsaufschub auf den 22.07.2019 soll nur für Unternehmer und Freiberufler gelten, die zur Abfassung der neuen Zuverlässigkeitsindizes verpflichtet sind.

Wenn nicht ein spezifischer Ausschlussgrund (z.B. Beginn oder Auflösung einer Tätigkeit, Umsätze von mehr als 5,16 Mio. EUR, u.a.) vorliegt, sind in der Regel alle Unternehmen und Freiberufler zur Abfassung dieser neuen Indizes verpflichtet.

 

Der Zahlungstermin für Privatpersonen (ohne MwSt.-Nummer) soll für den 01.07.2019 bestehen bleiben.

 

Der Wirtschaftsminister hat bereits das Dekret für den Zahlungsaufschub unterzeichnet, es bedarf jetzt noch einer formellen Zustimmung durch den Ministerpräsidenten und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik.

 

Sobald der Zahlungsaufschub definitiv ist, werden wir in den nächsten Tagen die Steuerzahlungen vorbereiten und Sie über Betrag, Termin und die eventuelle Möglichkeit der Ratenzahlung informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.