Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
consulenza fiscale e del lavoro
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Abgabe Unterlagen Grund- und Hausbesitz 2019

 

Wir ersuchen alle Kunden, uns die in der Folge aufgelisteten Unterlagen betreffend den Grund- und Hausbesitz des Jahres 2019 zukommen zu lassen.

 

Wir benötigen diese Unterlagen zur Vorbereitung der Steuererklärung für das Jahr 2019. Aufgrund der Komplexität der notwendigen Unterlagen und Daten für die korrekte steuerliche Verwaltung des Grund- und Hausbesitzes ist es für uns Voraussetzung, laufend über jegliche Änderungen in diesem Bereich informiert zu sein. Wir ersuchen deshalb um Zusendung folgender Unterlagen:

  • neu abgeschlossene Mietverträge des Jahres 2019 einschließlich der Unterlagen betreffend die eventuelle Option für die Einheitsbesteuerung „cedolare secca“ (Einschreiben Mieter, Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)
  • Auflösung von bestehenden Mietverträgen im Jahr 2019 (Datum der Auflösung, Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)
  • Verlängerungen von Mietverträgen im Jahr 2019 (Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)
  • Kopie aller Verträge, welche eine Änderung des Grund- und Hausbesitzes bewirken (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Enteignungen, Erbschaften, Leihverträge, Pachtverträge u.Ä.)
  • Änderungen von Katasterdaten im Laufe des Jahres 2019 (Zustellung des Katasteramtes)
  • Aufstellung aller Mieteinnahmen des Jahres 2019 (nur Mieten / keine Kondominiumspesen)

 

Verträge und Dokumente, welche von unserer Kanzlei erstellt worden sind bzw. bereits bei uns abgegeben wurden, brauchen natürlich nicht nochmals abgegeben werden. Wir ersuchen alle Kunden, uns obige Unterlagen bis spätestens 15. November 2019 zukommen zu lassen. Betreffend die Aufstellung der Mieteinnahmen des Jahres 2019 (Januar bis Dezember) ersuchen wir um Übermittlung bis spätestens 14. Dezember 2019.

 

Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unser Mitarbeiter Marco Farris jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.