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2. Rate Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2019

(download als pdf)

 

Am 16. Dezember 2019 ist die 2. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig. Die GIS ersetzt in der Autonomen Provinz Bozen seit dem Jahr 2014 die nationalen Immobiliensteuern IMU und TASI. Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten haben sich im Vergleich zum Vorjahr und zur 1. Rate des Jahres 2019 nicht geändert.

 

Die meisten Südtiroler Gemeinden senden mittlerweile den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu. Vor allem in der Gemeinde Bozen kann es aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern. Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des 2. Semesters 2019 (Kauf, Verkauf, usw.) darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist. Auch müssen in einigen Fällen Kopien der registrierten Miet- und Leihverträge der Gemeinde übermittelt werden, um Begünstigungen bei den Hebesätzen anwenden zu können. In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufverträge, Mietverträge usw.) benötigen (siehe dazu auch unser Kundeninfo 13-2019).

 

Unsere Kanzlei wird für die 2. Rate der GIS wie bereits in Vergangenheit wie folgt vorgehen:

 

  • Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis 16. Dezember 2019 vorzunehmen und uns daraufhin eine Kopie des Einzahlungsscheines und der Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass heuer einige Gemeinden den Einzahlungsschein für die 2. GIS-Rate bereits zusammen mit der 1. Rate im Juni zugestellt haben!

 

  • Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das komplette Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 16. Dezember 2019 kümmern können.

 

  • Für Kunden mit Immobilienbesitz in der Gemeinde Bozen (bei fehlender Berechnung seitens der Gemeinde) oder außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

 

Für Fragen in Bezug auf die GIS steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.