Mit Verordnung des Präsidenten des Ministerrats vom 01.04.2020 und mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns der Autonomen Provinz Bozen vom 02.04.2020 wurden die geltende Ausgangssperre und der Produktionsstopp für Unternehmen bis einschließlich 13. April 2020 (Ostermontag) verlängert. Alle einschränkenden Maßnahmen, welche wir in unseren bisherigen Kundeninfos erläutert haben, bleiben demnach bis zu diesem Datum aufrecht.
Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns enthält zudem folgende neuen Maßnahmen für Südtirol:
- Für Unternehmer und Freiberufler, die vom Produktionsstopp betroffen sind, wird erlaubt, dass der/die Betriebsinhaber/in und mit ihm/ihr zusammenlebende Familienmitglieder Tätigkeiten im Betrieb durchführen können, sofern kein Kontakt mit Kunden oder Lieferanten erfolgt.
- Die gesamte Bevölkerung muss beim Verlassen der Wohnung und in den erlaubten sozialen Kontakten die Nase und den Mund mit geeigneten Schutzmitteln bedecken (Schal, Schlauchtuch, Halstuch, Maske).
- Das Personal des Einzelhandels in den erlaubten Tätigkeiten wird mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, welche vom Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellt wird.
- Den Betreibern von Geschäften des Kleinhandels (negozi di vicinato) wird erlaubt, neben Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern auch Schreibwaren und andere Artikel des täglichen Gebrauchs zu verkaufen. Zu diesem Punkt hatte es in den letzten Tagen Kontrollen der Behörden gegeben, die auch zu Strafen für die Geschäftsbetreiber geführt haben.
Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.