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Staatliche und lokale Stützungsmaßnahmen aufgrund des Covid-19-Notstandes

(download als pdf)

 

In den letzten Tagen ist in den Medien sehr viel über Stützungsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler und Familien in Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand berichtet worden. Da die Informationen in einigen Fällen unklar und oberflächlich waren, möchten wir mit vorliegendem Kundeninfo die Situation zusammenfassen:

 

Der Staat hat mit Notverordnung Nr. 18 vom 17.03.2020 erste Stützungsmaßnahmen erlassen (siehe dazu unser Kundeninfo 6-2020).

 

Der Staat hat mit Notverordnung Nr. 23 vom 08.04.2020 weitere Stützungsmaßnahmen eingeführt. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen:

  • Staatliche Garantien zwischen 70% und 90% für neue Kredite an Unternehmen. Die Garantien werden von der staatlichen Gesellschaft SACE Spa geleistet. Die Kredite dürfen eine Laufzeit von maximal 6 Jahren aufweisen (mit Voramortisation von 2 Jahren) und einen Höchstbetrag von max. 25% des Umsatzes bzw. dem zweifachen Betrag der Personalkosten des Jahres 2019 nicht überschreiten. Die Kommissionen für die Garantien liegen für Klein- und Mittelunternehmen zwischen 0,25% und 1% pro Jahr. Die Zinsen für diese Kredite werden mit dem Kreditgeber (Bank) verhandelt.
  • Exportförderungen für Unternehmen über die staatliche Gesellschaft SACE Spa.
  • Für das Jahr 2020 werden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgesetzt, wonach sich das Gesellschaftskapital durch Verluste um nicht mehr als 1/3 verringern darf.
  • Konkursanträge werden für den Zeitraum 9. März bis 30. Juni 2020 ausgesetzt.
  • Teilweiser Zahlungsaufschub für Steuern / Sozialabgaben in den Monaten April und Mai 2020 (siehe unser Kundeninfo 12-2020).
  • Erleichterung der Neuberechnung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 aufgrund der zu erwartenden niedrigeren Einkommen im Vergleich zu 2019: wenn die Steuervorauszahlung mindestens 80% des effektiven Einkommens des Jahres 2020 abdeckt, sind keine Strafen geschuldet.
  • Verlängerung des Termins für die telematische Übermittlung der Mod. CU bis 30.04.2020.

 

Auf lokaler Ebene hat die Autonome Provinz Bozen folgende Hilfsmaßnahmen angekündigt:

  • Verlustbeiträge für Betriebe mit maximal 5 Mitarbeitern: die Kriterien für diese Verlustbeiträge müssen noch festgelegt werden (man spricht derzeit von mindestens 50% Umsatzrückgang aufgrund der Krise);
  • Kleinkredite bis € 35.000 für Unternehmen: diese Kredite mit begünstigter Verzinsung sollen ohne besondere Voraussetzungen vergeben werden; sie werden zu 80% bis 90% von der öffentlichen Hand garantiert; Laufzeit: 5 Jahre;
  • Kredite von € 3.000 bis € 10.000 für Familien: auch diese Kredite sollen ohne besondere Voraussetzungen vergeben werden; die Laufzeit beträgt 5 Jahre mit begünstigter Verzinsung und ohne Bearbeitungskosten;
  • Vorschuss Lohnausgleich: Arbeitnehmer, die in Lohnausgleich überstellt wurden, können bei einer lokalen Bank (Raiffeisen, Sparkasse, Volksbank) ohne Gebühren einen Vorschuss (Kredit) von € 1.400 auf den Lohnausgleich beantragen;
  • Unterstützung über den Solidaritätsfond für Personen, welche keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich haben;
  • Kredite bis € 800.000 für mittlere und größere Unternehmen.

 

Wir weisen darauf hin, dass diese Maßnahmen der Autonomen Provinz noch definitiv genehmigt werden müssen. Bei obigen Punkten handelt es sich lediglich um Ankündigungen! Das entsprechende Gesetz soll in der Woche nach Ostern vom Landtag verabschiedet werden. Laut Ankündigungen des Landeshauptmannes und der zuständigen Landesräte sollen die notwendigen Gesuche bestenfalls ab 15. April eingereicht werden können.

 

Die Ansuchen um Familienkredite und den Vorschuss des Lohnausgleichs bei der Bank sollen bereits möglich sein, da das entsprechende Abkommen mit den Banken unterzeichnet wurde. In diesem Falle muss der Antragsteller direkt Kontakt mit der Bank aufnehmen.

 

WICHTIG:

Laut den bisher vorliegenden Informationen sollen alle Ansuchen für obige Hilfsmaßnahmen für Unternehmen ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden können. Voraussetzung für die digitalen Ansuchen ist der Besitz einer digitalen Identität SPID. Weitere Informationen zum SPID finden Sie hier:

https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm#accept-cookies

 

Für Klärungen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.