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Erweiterung der Liste der zulässigen Wirtschaftstätigkeiten + Verlängerung Ausgangssperre bis 3. Mai 2020

(download als pdf)

 

Mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 10. April 2020 wurde die Liste der Wirtschaftsteilnehmer erweitert, die ihre Tätigkeit (gemäß ATECO) unter Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen wieder aufnehmen können. Das Dekret listet in mehreren Anlagen alle erlaubten Tätigkeitskodizes auf. Im Anhang übermitteln wir Ihnen:

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, welche neuen Tätigkeitskodizes zu den bisherigen dazugekommen sind, wurden diese gelb gekennzeichnet. Dieselben sind ab 14. April neu zugelassen.

 

WICHTIG:        Die in den Anlagen angeführten und erlaubten Tätigkeitskodizes (gemäß ATECO) müssen restriktiv ausgelegt werden, d.h. auch wenn Unternehmen mehrere Tätigkeitskodizes haben, im Dekret beispielsweise aber nur einer angeführt sein sollte, so darf explizit nur diese gelistete Tätigkeit ausgeführt werden!

 

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass für jede Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz immer die Eigenerklärung mit sich geführt werden muss, um einen Ausgang aus Arbeitsgründen zu dokumentieren bzw. die Kontrolltätigkeit der Ordnungskräfte zu erleichtern.

 

Wir weisen darauf hin, dass mit demselben Dekret des Ministerratspräsidenten vom 10. April 2020 die bisherige Ausganssperre (mit allen derzeitigen Einschränkungen in die persönliche Mobilität) bis vorerst 3. Mai 2020 verlängert wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.