Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
consulenza fiscale e del lavoro
menü

weitere Öffnung der zugelassenen Wirtschaftstätigkeiten in Südtirol

(download als pdf)

 

Mit Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes Nr. 21 vom 18.04.2020 und Rundschreiben des Landesrates Achammer vom 19.04.2020 wurde eine Lockerung der zugelassenen Wirtschaftstätigkeiten eingeführt, welche ab sofort und bis zum 3. Mai 2020 gilt. Diese Lockerung geht teilweise über die staatliche Regelung hinaus. In rechtlicher Hinsicht stellt sich deshalb die Frage, ob dies aufgrund der Kompetenzen der Autonomen Provinz Bozen zulässig ist. Landeshauptmann und Landesrat haben aber mehrmals betont, dass diese neuen Regelungen in Südtirol sofort angewandt werden können.

 

Die Verordnung kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Ab sofort sind alle Tätigkeiten im Bereich Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen zulässig (unabhängig vom ATECO-Kodex), sofern sie auf dem Betriebsgelände ausgeübt werden und maximal 5 Arbeiter beschäftigt sind.
  • Produktionstätigkeiten, die eine Installation bzw. Aufstellung vor Ort des Produktes erfordern, sind ebenfalls zulässig, sofern nicht mehr als 5 Arbeiter pro Unternehmen gleichzeitig daran beteiligt sind. Diese Regelung betrifft hauptsächlich die Arbeiten von Handwerkern auf Baustellen, welche somit unter den angegebenen Bedingungen wieder zugelassen sind. Im Rundschreiben des Landesrates wurde geklärt, dass nicht die Gesamtanzahl der Mitarbeiter des Unternehmens ausschlaggebend ist, sondern die Anzahl der Mitarbeiter pro Unternehmen auf dem Betriebsgelände bzw. auf der Baustelle. Es darf keinen Kontakt mit Kunden geben und es müssen die vorgesehenen zwischenmenschlichen Abstände eingehalten werden. Zudem müssen die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, welche vom Paritätischen Komitee im Bauwesen und der Bilateralen Körperschaft am 16.04.2020 genehmigt wurden. Diese Sicherheitsbestimmungen legen wir vorliegendem Rundschreiben bei.
  • Der Detailhandel von Samen, Pflanzen, Schnittblumen, Topfpflanzen und Düngemitteln ist auch für jene Unternehmen wieder zugelassen, welche nicht dem Bereich Landwirtschaft zuzuordnen sind.

 

Für Klärungen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

 

Anlage

Sicherheitsbestimmungen Baustelle 

(download als pdf)