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Lockerung der zulässigen Wirtschaftstätigkeiten ab 4. Mai

(download als pdf)

 

Mit Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 26. April 2020 wurde die Liste der Wirtschaftsteilnehmer erweitert, die ihre Tätigkeit unter Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen wieder aufnehmen können. Diese neue Liste gilt ab Montag 4. Mai.

 

Im Anhang übermitteln wir Ihnen:

  • die Liste aller ab 4. Mai zugelassenen Handelstätigkeiten
  • die Liste aller ab 4. Mai zugelassenen Produktions- und Wirtschaftstätigkeiten

 

Die wichtigsten Tätigkeiten, welche neu zugelassen werden, sind:

  • der gesamte Hochbau
  • der gesamte Großhandel
  • alle Produktions- und Industrieunternehmen

 

Für alle weiteren noch ausgesetzten Tätigkeiten hat Ministerpräsident Conte mittels Pressekonferenz folgenden Zeitplan angekündigt:

  • 18. Mai: Wiedereröffnung des Einzelhandels;
  • 1. Juni: Wiedereröffnung von Bars, Restaurants, Friseuren, Schönheitspflegern.

Kein konkretes Datum für die Wiedereröffnung wurde für Hotels genannt. Diese Termine müssen allerdings noch durch eine Verordnung bestätigt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass mit dieser Verordnung des Ministerratspräsidenten die geltende Ausgangssperre mit allen derzeitigen Einschränkungen bis vorerst 17. Mai 2020 verlängert wurde. Im privaten Bereich wird der Besuch von Familienmitgliedern erlaubt.

 

Landeshauptmann Kompatscher hat mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 23 ebenfalls am 26. April 2020 folgende zusätzlichen Neuerungen für Unternehmen in Südtirol eingeführt:

  • Kunden wird erlaubt, die Betriebsräumlichkeiten von Unternehmen zu betreten, deren Tätigkeiten zulässig sind (nur für die zur Nutzung des Dienstes unbedingt notwendige Zeit).
  • Tätigkeiten auf Baustellen im Freien sind in jedem Fall erlaubt. Die bisherige Grenze von 5 zugelassenen Arbeitern pro Unternehmen und Baustelle wird aufgehoben.
  • Restaurants dürfen ab sofort Speisen zum Mitnehmen (takeaway) herstellen und verkaufen. Bisher war nur die Zustellung (delivery) erlaubt. Bei der Abholung müssen die geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
  • Der Verkauf von Kinderschuhen ist in Geschäften für Kinderbekleidung und Geschäften, die ausschließlich Kinderschuhe verkaufen, erlaubt.

 

Für Klärungen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

 

Anlagen:

Liste aller ab 4. Mai zugelassenen Handelstätigkeiten (download als pdf)

Liste aller ab 4. Mai zugelassenen Produktions- und Wirtschaftstätigkeiten (download als pdf)