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Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2020

(download als pdf)

 

In den letzten Jahren war jeweils am 16. Juni die 1. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig. Aufgrund des Covid-19-Notstandes hat der Landeshauptmann mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14/2020 vom 26.03.2020 für das Jahr 2020 einen Zahlungsaufschub für die Gemeindeimmobiliensteuer verfügt.

 

Die Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das Jahr 2020 muss aufgrund dieses Aufschubes als einmalige Zahlung bis 16. Dezember 2020 vorgenommen werden.

 

Die GIS ersetzt bekanntlich in der Autonomen Provinz Bozen seit dem Jahr 2014 die nationalen Immobiliensteuern IMU und TASI. Die Berechnungsmodalitäten haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert, weshalb wir auf die entsprechenden Rundschreiben der Vorjahre verweisen. Einige Gemeinden haben kurz vor Ausbruch des Notstandes die Zahlungsbelege für die 1. Rate der GIS bereits versandt. Auch in diesem Falle muss die Zahlung nicht vorgenommen werden und kann auf den 16. Dezember 2020 aufgeschoben werden.

 

Auf staatlicher Ebene wurde der Zahlungstermin für die 1. Rate der Immobiliensteuer (IMU) bis heute noch nicht aufgeschoben. Die IMU muss demnach bis 16. Juni 2020 bezahlt werden. Sollte kein Aufschub erfolgen, werden wir für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen die Berechnung des geschuldeten Betrages vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

 

Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.