Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
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Aufschub Zahlungstermine für die Steuerzahlungen 2020

(download als pdf)

 

Aufgrund der aktuellen Notstandssituation hat die Agentur der Einnahmen einen Aufschub der Steuerzahlungen, welche am 30.06.2020 fällig sind, angekündigt. Für alle Unternehmen und Freiberufler, welche den sogenannten Zuverlässigkeitsindizes (indici sintetici di affidabilità) unterliegen, soll die Steuerzahlung auf den 20.07.2020 ohne Zinsaufschlag aufgeschoben werden.

 

Der voraussichtliche Zahlungsaufschub auf den 20.07.2020 soll anscheinend nur für Unternehmen und Freiberufler gelten, die zur Abfassung der Zuverlässigkeitsindizes ISA verpflichtet sind.

Wenn nicht ein spezifischer Ausschlussgrund (z.B. Beginn oder Abmeldung der Tätigkeit, Erträge von mehr als € 5,16 Mio.) vorliegt, sind in der Regel alle Unternehmen und Freiberufler zur Abfassung dieser Indizes verpflichtet.

 

WICHTIG:

Der Zahlungstermin für Privatpersonen (ohne MwSt-Nummer) und Unternehmen mit Erträgen von mehr als € 5,16 Mio. soll anscheinend für den 30.06.2020 bestehen bleiben.

 

Die notwendige Verordnung für den Zahlungsaufschub wurde noch nicht unterzeichnet. Aus diesem Grunde liegen die Details dieses Aufschubes zur Zeit nicht vor und es herrscht noch einige Unsicherheit in diesem Zusammenhang. In jedem Falle besteht die Möglichkeit, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin mit einem Zinsaufschlag von 0,4% vorzunehmen.

 

Unsere Kanzlei wird daher die Zahlungen für Privatpersonen und Unternehmen mit Erträgen von mehr als € 5,16 Mio. für den Zahlungstermin vom 30.06.2020 vorbereiten und die Kunden entsprechend informieren.

 

Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.