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Verlustbeiträge für Unternehmen – neue Interpretation für die Autonome Provinz Bozen

(download als pdf)

 

Bekanntlich wurden aufgrund des Covid-Notstandes Verlustbeiträge von Seiten der staatlichen Agentur der Einnahmen eingeführt, welche aufgrund des Umsatzrückganges des Monats April 2020 (im Vergleich zu April 2019) berechnet werden (siehe dazu auch unsere Kundeninfos 21-2020 und 19-2020).

 

Die staatliche Bestimmung sieht dabei vor, dass das Kriterium des Umsatzrückganges für die Berechnung des Verlustbeitrages nicht Anwendung findet, wenn sich der Sitz des Unternehmens in einer Gemeinde befindet, welche am 31.01.2020 bereits als Notstandsgebiet ausgewiesen war. Diese Regelung betrifft demnach Notstandsgebiete aufgrund vorheriger Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben usw.). Südtirol war in der ersten Tabelle der Agentur der Einnahmen der betroffenen Notstandsgebiete nicht enthalten.

 

Landeshauptmann Kompatscher hat nun am Abend des 11.08.2020 verfügt und klargestellt, dass alle Gemeinden der Provinz Bozen zum 31.01.2020 formal als Notstandsgebiet einzustufen waren. Ursache dafür war das Sturmtief Vaja vom 28.10.2018.

 

Diese Klarstellung bedeutet in der Praxis, dass auch Unternehmen für den Verlustbeitrag der Agentur der Einnahmen ansuchen können, welche den vorgesehenen Umsatzrückgang im April 2020 nicht vorweisen können. Diese Unternehmen haben demnach Anrecht auf folgende Mindestbeiträge:

  • € 1.000 für Einzelunternehmen
  • € 2.000 für Gesellschaften

Termin für den telematischen Versand des Ansuchens um Verlustbeitrag ist der 13. August! Demnach bleiben kaum 2 Tage Zeit, um das Ansuchen aufgrund dieser neuen Interpretation stellen zu können!

Unsere Kanzlei wird trotz dieses äußerst engen Zeitrahmens und des chaotischen Vorgehens der betroffenen Institutionen alle betroffenen Kundenpositionen kontrollieren und das Ansuchen für jene Kunden einreichen, welche aufgrund dieser neuen Interpretation Anrecht auf den Verlustbeitrag haben.

 

Für Klärungen in diesem Zusammenhang steht unser Kanzleipartner Oskar Schweigkofler zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

 

Anlage

Mitteilung des Landeshauptmannes vom 11.08.2020 (download als pdf)