Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
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Abgabe Unterlagen Grund- und Hausbesitz 2020

(download als pdf)

 

Wir ersuchen alle Kunden, uns die in der Folge aufgelisteten Unterlagen betreffend den Grund- und Hausbesitz des Jahres 2020 zukommen zu lassen.

 

Wir benötigen diese Unterlagen zur Vorbereitung der Steuererklärung für das Jahr 2020. Aufgrund der Komplexität der notwendigen Unterlagen und Daten für die korrekte steuerliche Verwaltung des Grund- und Hausbesitzes ist es für uns Voraussetzung, laufend über jegliche Änderungen in diesem Bereich informiert zu sein. Wir ersuchen deshalb um Zusendung folgender Unterlagen:

-neu abgeschlossene Mietverträge des Jahres 2020 einschließlich der Unterlagen betreffend
  die Einheitsbesteuerung „cedolare secca“ (Einschreiben Mieter, Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)

-Auflösung von bestehenden Mietverträgen im Jahr 2020 (Datum der Auflösung, Mod. RLI,
  Registrierungsbestätigung)

-Verlängerungen von Mietverträgen im Jahr 2020 (Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)

-Kopie aller Verträge, welche eine Änderung des Grund- und Hausbesitzes bewirken
  (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Enteignungen, Erbschaften,
  Leihverträge, Pachtverträge u.Ä.)

-Änderungen von Katasterdaten im Laufe des Jahres 2020

-Aufstellung aller Mieteinnahmen des Jahres 2020 (nur Mieten / keine Kondominiumspesen)

 

Verträge und Dokumente, welche von unserer Kanzlei erstellt worden sind bzw. bereits bei uns abgegeben wurden, brauchen natürlich nicht nochmals abgegeben werden. Wir ersuchen alle Kunden, uns obige Unterlagen bis spätestens 30.11.2020 zukommen zu lassen (wenn möglich als E-Mail an info@taktiva.com ). Betreffend die Aufstellung der Mieteinnahmen 2020 (Januar bis Dezember) ersuchen wir um Übermittlung bis spätestens 15.12.2020.

 

Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unser Mitarbeiter Marco Farris jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.