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Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2020 – Fälligkeit 16.12.2020

(download als pdf)

 

Am 16. Dezember 2020 ist die Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das Jahr 2020 fällig. Bekanntlich wurde mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14/2020 vom 26.03.2020 die 1. Rate der GIS für 2020 aufgrund des Covid-19-Notstandes aufgeschoben. Somit ist nun am 16.12.2020 der Gesamtbetrag für das laufende Jahr zu entrichten. Die GIS ersetzt in der Autonomen Provinz Bozen seit dem Jahr 2014 die nationalen Immobiliensteuern IMU und TASI.

 

Für Hotels, Gastbetriebe und gewerbliche Immobilien wurde für das Jahr 2020 eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer um 50% bzw. eine komplette Befreiung vorgesehen, wenn der Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019 über einer bestimmten Grenze liegt (siehe dazu unser Kundeninfo 25-2020). Die entsprechenden Anträge an die Gemeinden wurden von unserer Kanzlei innerhalb 30. September eingereicht. Im Zuge der Berechnung der GIS für die Fälligkeit vom 16.12.2020 werden wir diese Reduzierung berücksichtigen.

 

Die meisten Südtiroler Gemeinden senden mittlerweile den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu. Es kann aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem in einigen Fällen die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern. Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des Jahres 2020 (Kauf, Verkauf, usw.) darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist. Auch müssen in einigen Fällen Kopien der registrierten Miet- und Leihverträge der Gemeinde übermittelt werden, um Begünstigungen bei den Hebesätzen anwenden zu können. In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufverträge, Mietverträge usw.) benötigen (siehe dazu auch unser Kundeninfo 29-2020).

 

Unsere Kanzlei wird für die Fälligkeit vom 16.12.2020 betreffend die GIS des Jahres 2020 wie bereits in Vergangenheit wie folgt vorgehen:

 

Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis 16. Dezember 2020 vorzunehmen und uns daraufhin eine Kopie des Einzahlungsscheines und der Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass einige (wenige) Gemeinden den Einzahlungsschein für die GIS bereits im Mai/Juni zugestellt haben!

 

Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das komplette Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 16. Dezember 2020 kümmern können.

 

Für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

 

Für Fragen in Bezug auf die GIS steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.