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Vorschau auf das Haushaltsgesetz 2021

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Vorschau auf das Haushaltsgesetz 2021

 

Es werden derzeit auf staatlicher Ebene die Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2021 diskutiert. Mit der definitiven Genehmigung des Haushaltsgesetzes ist in den letzten Dezembertagen zu rechnen.

Trotzdem möchten wir kurz einen Überblick der wichtigsten steuerlichen Änderungen/Neuerungen geben, welche im Entwurf des Haushaltsgesetzes enthalten sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass es bis zur definitiven Genehmigung noch zu Änderungen kommen kann.

 

Ankündigungen aus dem staatlichen Haushaltsgesetz 2021 (Stand: 21.12.2020)

-Verlängerung der Steuerabzüge für energetische Sanierungen (65% bzw. 50%);

-Verlängerung der Steuerabzüge für Umbau-, Wiedergewinnungs- und Sanierungsarbeiten   (50% bis max. 96.000,00 Euro je Immobilieneinheit);

-Verlängerung des Steuerabzuges für Möbel und Haushaltsgeräte (50% bis max. 10.000,00 Euro), sofern auf der entsprechenden Wohneinheit Umbau- oder Sanierungsarbeiten (mit Steuerabzug 50%) durchgeführt worden sind;

-Verlängerung des sog. Fassadenbonus und des Steuerabzuges für Begrünungen (bonus verde);

-Investitionsförderung in Form eines erhöhten Steuerguthabens für Anschaffungen der Jahre  2021 und 2022;

-Verlängerung der Möglichkeit der steuerlichen Aufwertung von Beteiligungen und Baugrundstücken durch Zahlung einer Ersatzsteuer von 11%;

-Verlängerung des Steuerabzuges für Forschung und Entwicklung bis zum 31.12.2022;

-Verlängerung der Möglichkeit staatlicher Garantieleistungen bis 30.06.2021 für neue Bankfinanzierungen aufgrund des Covid-Notstandes.

 

Im Januar 2021 werden wir Sie wie gewohnt über die steuerlichen Änderungen des Haushaltsgesetzes im Detail informieren.

 

 

 

 

Öffnungszeiten in den Weihnachtstagen

 

Steuerberatung / Buchhaltung

 

Die Abteilung bleibt vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 geschlossen, in dringenden Fällen sind wir über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:

info@taktiva.com

 

Arbeitsrechtsberatung / Lohnbuchhaltung

 

Unsere Kunden der Lohnbuchhaltung haben wir bereits mit einem eigenen Rundschreiben über die Öffnungszeiten während der Weihnachtstage informiert.