Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
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Steuerabzüge für Umbau- und Sanierungsarbeiten – Abgabe der Unterlagen für die Steuererklärung innerhalb 15.02.2021

(download als pdf)

 

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren verstärkt steuerliche Anreize für energetische Sanierungen, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten, Fassadenbonus, Möbel und Haushaltsgeräte, Gartengestaltungen und den Superbonus 110% geschaffen.

Für die Inanspruchnahme der Steuerabzüge sind je nach der Art der durchgeführten Arbeiten unterschiedliche Mitteilungen und Erklärungen erforderlich. Um die Kontrollen aller Unterlagen, die wir für Ihre Steuererklärung benötigen, mit der nötigen Sorgfalt durchführen zu können,

 

ersuchen wir Sie höflich, innerhalb 15.02.2021

 

alle folgenden und zutreffenden Unterlagen für die Steuerabzüge des Jahres 2020 an unsere Kanzleiadresse info@taktiva.com zu übermitteln, bzw. in der Kanzlei abzugeben:

  • Baukonzessionen und eventuelle Varianteprojekte;
  • Meldung und eventuelle Ergänzungsmeldungen an das Arbeitsinspektorat (Baustellenvorankündigung);
  • Meldung des Baubeginns an die Gemeinde;
  • Eigenerklärung des Baubeginns (sollte keine Meldung des Baubeginns an die Gemeinde erforderlich gewesen sein);
  • Rechnungen aller Handwerker und aller technisch beauftragten Personen;
  • Überweisungsbelege (sogenannte „Bauüberweisungen“ mit Angabe der Steuernummer des Bauherrn, MwSt.-Nr. des ausführenden Unternehmens, Angabe der gesetzlichen Bezugsnorm für den Steuerabzug);
  • Meldung des Bauende an die Gemeinde;
  • Eigenerklärung des Bauende (sollte keine Meldung des Bauende an die Gemeinde erforderlich gewesen sein);
  • ENEA-Meldung(en);
  • Unterlagen bei (eventuellen) Abtretungen von Steuerabzügen oder Direktrabatten bei Lieferanten (sconto in fattura).

Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unser Mitarbeiter Marco Farris jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.