Bis zum Jahr 2019 war jeweils am 16. Juni die 1. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig. Aufgrund des Covid-19-Notstandes hat der Landeshauptmann wie schon im Vorjahr mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 17/2021 vom 26.03.2021 für das laufende Jahr einen Zahlungsaufschub für die Gemeindeimmobiliensteuer verfügt.
Die Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das Jahr 2021 kann aufgrund dieses Aufschubes als einmalige Zahlung bis spätestens 16. Dezember 2021 vorgenommen werden.
Unseres Erachtens gilt dieser Aufschub auf den 16. Dezember 2021 auch für die Zahlung des Differenzbetrages der GIS für das Jahr 2020 für Unternehmen und Freiberufler, welche um Reduzierung für 2020 angesucht und den dafür notwendigen Umsatzrückgang nicht erreicht haben (siehe dazu unser Kundeninfo 25-2020). Laut Landesgesetz Nr. 9/2020 wäre diese Differenzzahlung am 30. Juli 2021 fällig. Diesbezüglich erwarten wir uns in den kommenden Wochen eine Klarstellung der Landesregierung.
Auf staatlicher Ebene wurde der Zahlungstermin für die 1. Rate der Immobiliensteuer (IMU) bis heute noch nicht aufgeschoben. Die IMU muss demnach bis 16. Juni 2021 bezahlt werden. Sollte kein Aufschub erfolgen, werden wir für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen die Berechnung des geschuldeten Betrages vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.
Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.