Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
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Ab 01.01.2022 – Neuerungen bei den Ausgangsrechnungen mit Absichtserklärungen (dichiarazioni d’intento)

(download als pdf)

 

Besonders am Jahresende bzw. Jahresanfang werden Absichtserklärungen von gewohnheitsmäßigen Exporteuren ausgestellt, um im Rahmen des sogenannten Plafonds MwSt.-frei einzukaufen.

 

Die Absichtserklärungen müssen vom gewohnheitsmäßigen Exporteur elektronisch an die Agentur der Einnahmen verschickt werden. Der Lieferant muss über sein persönliches Steuerfach (cassetto fiscale) die Gültigkeit der Absichtserklärung und die Nummer des Versandprotokolls prüfen, bevor er die Rechnung an seinen Kunden ohne MwSt. (gemäß Art. 8, Absatz 1, Buchst. c) des MwSt.-Gesetzes) ausstellt.

 

WICHTIG: Ab 01.01.2022 muss der Rechnungssteller (=Lieferant, der eine Absichtserklärung eines gewohnheitsmäßigen Exporteurs erhalten hat) die entsprechende Ausgangsrechnung mit folgenden Modalitäten und zusätzlichen Angaben erstellen:

  • Kodex „N.3.5 - Nicht steuerpflichtig aufgrund einer Absichtserklärung“;
  • Angabe der Protokollnummer der erhaltenen Absichtserklärung in den vorgesehenen Feldern bei „Altri Dati Gestionali“, bestehend aus zwei Teilen (der erste Teil besteht aus 17 Nummern, der zweite Teil aus 6 Nummern);
  • im Bereich „Tipo Dato“ muss der Bezug „Intento“ angegeben werden;
  • Bei „Riferimento data“ muss das Datum der telematischen Empfangsbestätigung der erhaltenen Absichtserklärung angeführt werden.

Mit den zusätzlichen Angaben in den elektronischen Ausgangsrechnungen und dem Abgleich in den elektronischen Archiven der Finanzverwaltung soll der Missbrauch durch nicht existente Plafonds oder unrechtmäßig ausgestellte Absichtserklärungen bekämpft werden.

 

Für weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.