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Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2021 – Fälligkeit 16.12.2021

(download als pdf)

 

Am 16. Dezember 2021 ist die Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das Jahr 2021 fällig. Bekanntlich wurde mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 17/2021 vom 26.03.2021 wie bereits im Vorjahr die 1. Rate der GIS für 2021 aufgrund des Covid-19-Notstandes aufgeschoben. Somit ist nun am 16.12.2021 der Gesamtbetrag für das laufende Jahr zu entrichten. Die GIS ersetzt in der Autonomen Provinz Bozen seit dem Jahr 2014 die nationalen Immobiliensteuern IMU und TASI.

 

Die meisten Südtiroler Gemeinden senden mittlerweile den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu. Es kann aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem in einigen Fällen die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern. Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des Jahres 2021 (Kauf, Verkauf, usw.) darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist. Auch müssen in einigen Fällen Kopien der registrierten Miet- und Leihverträge der Gemeinde übermittelt werden, um Begünstigungen bei den Hebesätzen anwenden zu können. In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufverträge, Mietverträge usw.) benötigen (siehe dazu auch unser Kundeninfo 23-2021).

 

Unsere Kanzlei wird für die Fälligkeit vom 16.12.2021 betreffend die GIS des Jahres 2021 wie bereits in Vergangenheit wie folgt vorgehen:

  • Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis 16. Dezember 2021 vorzunehmen und uns daraufhin eine Kopie des Einzahlungsscheines und der Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Gemeinden den Einzahlungsschein für die GIS bereits im Mai/Juni zugestellt haben!

  • Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das komplette Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 16. Dezember 2021 kümmern können.

  • Für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir auf Anfrage die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

Für Fragen in Bezug auf die GIS steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.