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Verlustbeitrag „Sostegni bis perequativo

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Mit der zweiten Unterstützungsverordnung (DL Nr. 73 vom 25. Mai 2021), auch als „Decreto sostegni bis“ bezeichnet, sind für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften drei Möglichkeiten von Verlustbeiträgen eingeführt worden. Die ersten beiden Verlustbeiträge „Sostegni bis automatico“ und „Sostegni bis attività stagionali“ haben wir bereits zu früheren Zeitpunkten innerhalb der vorgesehenen Fristen geprüft und bei Vorhandensein aller Voraussetzungen die entsprechenden Gesuche eingereicht (siehe auch unsere Kundeninfos 12-2021 und 17-2021).

 

Mit Dekret des Ministeriums für Finanzen sind kürzlich die Details für den dritten Verlustbeitrag „Sostegni bis perequativo“ definiert worden. Als wesentliche Voraussetzung für diesen Verlustbeitrag gilt eine Reduzierung des Betriebsergebnisses (Gewinn) 2020 von mindestens 30% gegenüber dem Jahr 2019. Vom errechneten Differenzbetrag müssen bisher erhaltene staatliche COVID-Förderungen abgezogen werden und dieses Ergebnis muss (bemessen an der Höhe der Umsätze des Jahres 2019) gestaffelt mit bestimmten Prozentsätzen (von max. 30% bis min. 5%) multipliziert werden. Das Ergebnis dieser Berechnung stellt den zustehenden Verlustbeitrag dar.

 

WICHTIG: 

Wir werden für alle Kunden wiederum die Voraussetzungen prüfen und in den Fällen, wo ein Anspruch auf diesen Verlustbeitrag besteht, alle erforderlichen Schritte für das Gesuch einleiten. Die Gesuche müssen innerhalb von 30 Tagen ab Freigabe der elektronischen Plattform von Seiten der Agentur der Einnahmen, abgefasst werden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht diese Plattform noch nicht zur Verfügung.

 

Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.