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Korrekte Verbuchung der Eingangsrechnungen und des MwSt.-Abzuges am Jahresende

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Aufgrund der elektronischen Rechnungen müssen die Bestimmungen für eine korrekte Verbuchung der Eingangsrechnungen am Jahresende besonders beachtet werden, um einen periodengerechten Abzug der MwSt. (Vorsteuerabzug) zu gewährleisten. Ausschlaggebend für eine periodengerechte Zuordnung des MwSt.-Abzuges ist das Erhaltsdatum (data ricezione) der Rechnung, das über die SDI-Plattform eindeutig nachgewiesen wird.

 

Aus praktischer Sicht müssen bei den Eingangsrechnungen (mit Abzug der MwSt.) folgende Fälle unterschieden werden:

 

-Eingangsrechnungen, welche im Monat Dezember 2021 erhalten (lt. Datum SDI) und verbucht werden: à Die MwSt. wird in der Abrechnungsperiode des Monats Dezember 2021 (bzw. im IV. Trimester 2021) berücksichtigt.
TIPP:   Wir empfehlen deshalb DRINGEND, alle im Dezember 2021 erhaltenen Rechnungen auch noch im Monat Dezember 2021 zu verbuchen, sodass eine umständliche und fehleranfällige Handhabung des MwSt.-Abzuges im Rahmen der MwSt.-Jahreserklärung vermieden werden kann.

 

-Eingangsrechnungen, welche im Monat Januar 2022 erhalten werden (lt. Datum SDI), aber ein Rechnungsdatum Dezember 2021 aufweisen: à Die MwSt. muss in der Abrechnungsperiode des Monats Januar 2022 (bzw. I. Trimesters 2022) abgezogen werden. Die Verbuchung dieser Rechnungen erfolgt demnach erst im Jahr 2022. Bei doppelter Buchführung müssen diese Rechnungen zudem als „zu erhaltende Rechnungen“ abgegrenzt werden.

 

Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass für einen korrekten und periodengerechten Abzug der MwSt. am Jahresende

  • das Datum (data ricezione) entscheidend ist, an welchem die Rechnungen über die SDI-Plattform eingehen und
  • die Rechnungen in der Buchhaltung aufgezeichnet werden.

Die oben angeführten Bestimmungen gelten spezifisch für die Verbuchung der Eingangsrechnungen am Jahresende. Während des Geschäftsjahres gelten weiterhin die allgemeinen Verbuchungsregeln.

 

Öffnungszeiten in den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen

 

Unsere Abteilung Steuerberatung / Buchhaltung bleibt vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 6. Januar 2022 geschlossen. In dringenden Fällen sind wir über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:

 

info@taktiva.com

 

Unsere Kunden der Lohnbuchhaltung haben wir bereits mit einem eigenen Rundschreiben über die Öffnungszeiten während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage informiert.

 

Wir möchten uns bei allen Kunden für das Vertrauen von Herzen bedanken! Wir wünschen frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.