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Ab 01.07.2022: Elektronische Rechnungsstellung gilt auch für Unternehmen und Freiberufler mit begünstigten Steuerregimes (minimi, forfetari) und für Vereine mit Gesetz Nr. 398/1991

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Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: 06.06.2022) wird die elektronische Rechnungsstellung ab 01.07.2022 auch für Unternehmen und Freiberufler mit begünstigten Steuerregimes verpflichtend. Betroffen sind neben den Kleinstunternehmern (regime dei minimi, regime di vantaggio) auch jene mit Pauschalbesteuerung (regime forfetario). Vereine, welche das begünstigte Regime gemäß Gesetz Nr. 398/1991 anwenden, müssen in Bezug auf ihre kommerziellen Tätigkeiten prüfen, ob sie in die Ausnahmeregelung fallen.

 

AUSNAHMEN: Von der elektronischen Rechnungsstellung sind ab 01.07.2022 nur noch jene Kleinstunternehmer oder Vereine mit Gesetz Nr. 398/1991 befreit, welche im Jahr 2021 einen Umsatz bzw. kassierte Honorare von weniger als 25.000,00 Euro erzielt haben. Dieser Grenzwert gilt auch für die kommerziellen Tätigkeiten von Vereinen, welche die Begünstigungen gemäß Gesetz Nr. 398/1991 anwenden.
Der Grenzwert von 25.000,00 Euro (bezogen auf das Jahr 2021) muss pro Rata temporis auf den Zeitraum des Jahres 2021 berechnet werden.

Ein Beispiel:
Ein Freiberufler hat am 01.05.2021 seine Tätigkeit eröffnet und im Jahr 2021 insgesamt 20.000,00 Euro an Honoraren kassiert. Dieser Freiberufler ist ab 01.07.2022 jedenfalls zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet, weil er auf das gesamte Jahr 2021 berechnet, voraussichtlich den Grenzwert von 25.000,00 Euro überschritten hätte. (20.000,00 Euro / 8 Monate) x 12 Monate = 30.000,00 Euro und somit wäre laut Gesetzgeber der Grenzwert des Vorjahres von 25.000,00 Euro überschritten worden.

Sollte im Jahr 2021 der Umsatz bzw. die kassierten Honorare nicht den Grenzwert von 25.000,00 überschritten haben, so kann weiterhin die Rechnungsstellung in Papierform durchgeführt werden. Nach aktuellen Bestimmungen gilt dies bis zum 31.12.2023. Ein freiwilliger, vorzeitiger Umstieg auf die elektronische Rechnungsstellung ist natürlich jederzeit möglich.

 

Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Subjekte, um den Pflichten der elektronischen Rechnungsstellung nachzukommen?

Selbstverständlich kann jeder Kunde auf dem freien Markt ein Produkt oder einen Anbieter für die Abwicklung der elektronischen Rechnungsstellung wählen. Auch über die Dienste der Handelskammer oder das Portal der Agentur der Einnahmen kann die elektronische Rechnungsstellung abgewickelt werden.

 

TAKTIVA hat bereits bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Januar 2019 nach einer möglichst einfachen und praxisnahen Lösung für unsere Kunden gesucht. Unser Softwarelieferant ZUCCHETTI bietet eine webbasierte Plattform (Tieni il Conto) an, mit der alle Aspekte der elektronischen Rechnungsstellung abgewickelt werden können, von der Ausstellung und dem Erhalt der elektronischen Rechnungen, bis zur elektronischen Archivierung.

 

WICHTIG: Betroffene Kunden, welche über ein Softwareprodukt eines Drittanbieters Ihre elektronische Rechnungsstellung abwickeln möchten, bitten wir, uns zeitnah darüber zu informieren. Allen anderen betroffenen Kunden werden wir die elektronische Rechnungsstellung über das Webportal (Tieni il Conto) vorschlagen. Wir werden diese Kunden direkt kontaktieren und die Vorteile dieses webbasierten Produktes aufzeigen.

Elektronische Rechnungen müssen innerhalb von 12 Tagen (nach Durchführung der Dienstleitung oder der Lieferung/Spedition von Gütern) ausschließlich im Format XML an die staatliche Plattform mit der Bezeichnung SDI (Sistema di Interscambio) übermittelt werden.

Nach einer formellen Kontrolle werden diese Dateien schließlich an die vom Kunden (Auftraggeber) hinterlegte Identifikationsnummer (codice univoco oder codice destinatario genannt) weitergeleitet. Über die Plattform (SdI) können sämtliche Datensätze für die weitere Verwendung heruntergeladen werden, z.B. für die periodische Abrechnung der MwSt. oder andere gesetzliche Pflichten.  

 

Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen