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Bescheinigung über die Angemessenheit der Lohnkosten am Bau gilt auch für Einzelunternehmen

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Bescheinigung über die Angemessenheit der Lohnkosten am Bau gilt auch für Einzelunternehmen – Unregelmäßigkeiten können eine Aberkennung von Steuerabzügen für Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Folge haben

 

Seit 1. November 2021 sind Handwerks- und Industrieunternehmen im Sektor Bau verpflichtet, über die Online-Plattform „CNCE-EdilConnect“ ihre Baustellen zu melden, um nachweisen zu können, dass für die ausgeführten Bauarbeiten ein Mindestprozentsatz an Lohnkosten, bemessen am Wert ihrer Arbeiten, eingehalten worden ist. Mit dieser Regelung sollen Preisdumping, Schwarzarbeit und andere unlautere Wettbewerbsmethoden unterbunden und aufgedeckt werden.

 

Betroffen sind alle öffentlichen Ausschreibungen (unabhängig vom Betrag der Arbeiten) und alle privaten Bauarbeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 70.000,00 Euro, wobei für den Gesamtwert von 70.000,00 Euro die Summe aller Arbeiten herangezogen wird, die mit Baustellenvorankündigung (Mitteilung an das Arbeitsinspektorat) mitgeteilt wird. Es zählt somit nicht der Auftragswert des einzelnen Unternehmens, sondern der Gesamtwert aller Bauarbeiten, die in der Baustellenvorankündigung angeführt werden.

 

Die betroffenen Bauunternehmen müssen sich über die Webseite https://www.congruitanazionale.it/Home/EdilConnect registrieren und dort ihre Daten für die Baustelle eingeben.

 

Der Gesetzgeber verweist bei der Definition der betroffenen Bauarbeiten auf den Anhang 10 (X) der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, der die Hoch- und Tiefbauarbeiten gemäß Art. 89, Absatz 1, Buchstabe A) des G.v.D. Nr. 81/2008 wie folgt definiert:

 

  1. Arbeiten für Bau, Instandhaltung, Reparatur, Abbruch, Erhaltung, Sanierung, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung oder Abbau an ortsfesten, ständigen oder zeitlich begrenzten Bauwerken aus Mauerwerk, Stahlbeton, Metall, Holz oder sonstigen Baustoffen, einschließlich der Strukturen der elektrischen Leitungen und der Strukturen für elektrische Anlagen, Straßen-, Eisenbahn-, Wasser-, See-, Hydroelektrikerarbeiten und - nur für den Teil, der Hoch- und Tiefbauarbeiten erfordert - Bonifizierungs-, Forst- und Erdbewegungsarbeiten.
  2. Zu Hoch- und Tiefbauarbeiten gehören außerdem Aushub, Aufbau und Abbau von Fertigbauteilen, die für Hoch- und Tiefbauarbeiten verwendet werden.

Quelle:  https://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/downloads/Testounico_ehtxt_de_it_neu.pdf

 

Für die unterschiedlichen Kategorien der Bauarbeiten (Kategorien OG und OS) sind unterschiedliche Mindestprozentsätze der Lohnkosten beschlossen worden. Weiterführende Detailinformationen können direkt über die Webseite https://www.cnce.it/congruita/ abgerufen werden.

 

WICHTIG:
Auch die Einzelunternehmer – selbst wenn sie keine Mitarbeiter beschäftigen - sind verpflichtet, über die Plattform „CNCE-EdilConnect“ ihre Bauarbeiten zu melden und entsprechende Angaben über geleistete Arbeitsstunden anzugeben
.

 

Die neue Bescheinigung über die Angemessenheit der Lohnkosten (DURC manodopera) darf nicht verwechselt werden mit der Bescheinigung über die ordnungsgemäß eingezahlten Sozial- und Fürsorgebeiträge (DURC contributivo).

 

WICHTIG:
Es liegen noch keine konkreten Erfahrungswerte vor, welche Auswirkungen fehlende Bestätigungen für eine Aberkennung der Steuerabzüge z.B. für Umbau- und Sanierungsarbeiten für die Auftraggeber (Bauherren) haben. Erste Stellungnahmen weisen jedoch darauf hin, dass Bauherren UNBEDINGT diese Bescheinigungen über die Angemessenheit der Lohnkosten von den verpflichteten Unternehmen vor der jeweiligen Abschlussrechnung (Saldorechnung) einholen müssen.

 

Es ist nicht nur im Interesse des Auftraggebers (Bauherren) darauf zu bestehen, dass verpflichtete Unternehmen diese Bescheinigungen aushändigen, sondern auch für die verpflichteten Unternehmen selbst, denn es wurde bereits eine nationale Datenbank BNI (Banca nazionale delle imprese irregulari) eingerichtet, wo irreguläre Unternehmen gelistet werden und entsprechende Nachteile (z.B. Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, usw.) erfahren.

 

Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.