Zahlungsaufschub August
Wie in den letzten Jahren können auch heuer alle steuerlichen Verpflichtungen und Zahlungen, welche im Zeitraum zwischen 1. August und 22. August 2022 anfallen, bis Montag, den 22. August 2022 ohne Anwendung von Aufschlägen durchgeführt werden. Die Verlängerung gilt für alle Zahlungen, welche mittels Modell F24 durchgeführt werden (u.a. Mehrwertsteuer Monat Juli / 2. Trimester, Steuerrückbehalte, Sozialabgaben Personal, Fixraten Kaufleute/Handwerker, Inail). Der Aufschub gilt nicht für Zahlungen mit dem Einzahlungsschein F23.
Büroferien
Unsere Kanzlei bleibt in der Zeit vom 16. August bis 26. August 2022 aufgrund der Mittsommertage geschlossen.
Bei dringenden und nicht aufschiebbaren Mitteilungen in dieser Zeit ersuchen wir Sie, diese ausschließlich an
zu senden.
Für Kunden der Lohnbuchhaltung ist zu beachten:
- Für Personal-Anmeldungen bitten wir höflichst, in dieser Zeit die notwendigen Daten per E-Mail ( lohnbuchhaltung@taktiva.com ) einen Tag VOR dem effektiven Arbeitsbeginn innerhalb 12.00 Uhr an uns zu übermitteln. Wir werden uns um die termingerechte Abwicklung der Anmeldungen kümmern;
- Änderungen, Abmeldungen von Personal sollen ebenfalls innerhalb 12.00 Uhr per E-Mail an unsere Kanzlei mitgeteilt werden, damit wir die Unterlagen vorbereiten und die nötigen Meldungen fristgerecht durchführen können;
- Im Falle von Arbeitsunfällen ersuchen wir um Zusendung innerhalb 12.00 Uhr der Unfallbescheinigung und der Beschreibung des Unfallherganges per E-Mail, um die nötige Unfallmeldung beim INAIL fristgerecht durchführen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.