Mit verschiedenen Eilverordnungen wurde in der ersten Jahreshälfte aufgrund der radikal gestiegenen Energiekosten ein sog. Energiebonus für Strom- und Gaskosten für Unternehmen eingeführt.
Wir möchten mit vorliegendem Kundeninfo die Bestimmungen und Kriterien dieses Bonus zusammenzufassen und die notwendigen Schritte für die Inanspruchnahme erläutern.
Allgemeine Bestimmungen betreffend den Energiebonus
- Der Energiebonus gilt für den Ankauf von Strom und Gas durch Unternehmen für die ersten 3 Trimester des Jahres 2022, wobei unterschiedliche Voraussetzungen gelten (siehe nachfolgende Tabelle).
- Für den Strombonus wird zwischen stromintensiven (energivore) und nicht-stromintensiven (non-energivore) Unternehmen unterschieden.
- Als stromintensive Unternehmen gelten jene, welche einen Jahresverbrauch von mehr als 1 GW/h aufweisen und in bestimmten energieintensiven Sektoren lt. MD 21.12.2017 tätig sind (Textil-, Papier-, Glas-, Keramik-, Stahl-, Elektronik-, Lebensmittel-, Bekleidungs-, Pharmabranche).
- Als nicht-stromintensive Unternehmen gelten alle anderen Unternehmen, welche einen Stromanschluss von mindestens 16,5 kW aufweisen.
- Für den Gasbonus wird zwischen gasintensiven (gasivore) Unternehmen und nicht-gasintensiven (non-gasivore) Unternehmen unterschieden.
- Als gasintensive Unternehmen gelten jene, welche im 1. Trimester 2022 einen Verbrauch von mindestens 25% bezogen auf einen Jahresverbrauch von 1 GWh aufweisen (entspricht 94.582 Sm³/Jahr bei einem Umrechnungswert von 10,57275 kWh/Sm³) und in einem gasintensiven Sektor laut MD 21.12.2021 Nr. 541 tätig sind. Der Gasverbrauch muss die Produktion betreffen. Der Verbrauch für thermoelektrische Anwendungen (z.B. Heizung) ist nicht für den Bonus zugelassen.
- Als nicht-gasintensive Unternehmen gelten alle anderen Unternehmen, wobei der Bonus für thermoelektrische Anwendungen (z.B. Heizung) auch für diese Unternehmen nicht zusteht.
- Strom- und Gasbonus sind grundsätzlich nicht steuerbar. Der Bonus ist kumulierbar mit anderen Förderungen (sofern die Förderungen insgesamt die Kosten nicht überschreiten).
Gesamtübersicht Strom- und Gasbonus
Folgende Übersicht fasst die Zeiträume und Voraussetzungen zusammen, für welche ein Strom- und Gasbonus gewährt wird:
Energiebonus Unternehmen |
Gesetzesquelle |
1.Trimester 2022 |
2. Trimester 2022 |
3. Trimester 2022 |
Strombonus |
|
|
|
|
stromintensive Unternehmen (energivore) |
1. Trimester: Art. 15 DL 4/2022 2. Trimester: Art. 4 DL 17/2022 3. Trimester: Art. 6 DL 115/2022 *
|
Bonus = 20% der Stromkosten des 1. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 4. Trimesters 2021 im Vergleich zum 4. Trimester 2019 |
Bonus = 25% der Stromkosten des 2. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 1. Trimesters 2022 im Vergleich zum 1. Trimester 2019 |
Bonus = 25% der Stromkosten des 3. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 2. Trimesters 2022 im Vergleich zum 2. Trimester 2019 |
nicht stromintensive Unternehmen (non energivore) |
2. Trimester: Art. 3 DL 21/2022 3. Trimester: Art. 6 DL 115/2022 *
|
kein Bonus |
Bonus = 15% der Stromkosten des 2. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 1. Trimesters 2022 im Vergleich zum 1. Trimester 2019 |
Bonus = 15% der Stromkosten des 3. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 2. Trimesters 2022 im Vergleich zum 2. Trimester 2019 |
Gasbonus |
|
|
|
|
gasintensive Unternehmen (gasivore)
|
1. Trimester: Art. 15 DL 4/2022 2. Trimester: Art. 5 DL 17/2022 3. Trimester: Art. 6 DL 115/2022 * |
Bonus = 10% der Gaskosten des 1. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten lt. Referenz MI-GAS von mindestens 30% des 4. Trimesters 2021 im Vergleich zum 4. Trimester 2019 |
Bonus = 20% der Gaskosten des 2. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten lt. Referenz MI-GAS von mindestens 30% des 1. Trimesters 2022 im Vergleich zum 1. Trimester 2019 |
Bonus = 25% der Gaskosten des 3. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten lt. Referenz MI-GAS von mindestens 30% des 2. Trimesters 2022 im Vergleich zum 2. Trimester 2019 |
nicht-gasintensive Unternehmen (non gasivore) |
3. Trimester: Art. 6 DL 115/2022 * |
kein Bonus |
kein Bonus
|
Bonus = 25% der Gaskosten des 3. Trimesters 2022 Voraussetzung = Steigerung der Kosten lt. Referenz MI-GAS von mindestens 30% des 2. Trimesters 2022 im Vergleich zum 2. Trimester 2019 |
*DL 115/2022 muss noch in ein Gesetz umgewandelt werden
Wie erfolgt die Berechnung des Bonus?
WICHTIG:
Aufgrund der dafür notwendigen technischen Daten und Unterlagen werden die Berechnungen des Strom- und Gasbonus von den Energielieferanten direkt vorgenommen.
Es ist anzunehmen, dass einige Strom- und Gaslieferanten ihren Kunden die Berechnung des Bonus unaufgefordert in den nächsten Wochen zusenden werden.
WICHTIG:
Sollten die Voraussetzungen für den Energiebonus bestehen, raten wir trotzdem dazu, umgehend eine Anfrage an den eigenen Energielieferanten zu stellen, um die Berechnung und Höhe des Bonus anzufordern (die Anfrage muss mittels Pec-Mail erfolgen). Sobald Sie die Unterlagen von Ihrem Energielieferanten erhalten, bitten wir Sie, dieselben umgehend an unsere Kanzlei (info@taktiva.com) weiterzuleiten, damit wir die fristgerechte Verrechnung des Bonus über das Modell F24 erledigen können.
Wie kann der Bonus beansprucht werden?
Der Energiebonus muss bis spätestens 31.12.2022 über das Zahlungsformular F24 verrechnet werden. Der Bonus kann alternativ auch an Dritte abgetreten werden.
Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.
Anlage