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Bonus 200,00 Euro für Selbständige und Freiberufler mit Gesamteinkommen bis 35.000,00 Euro

(download als pdf)

 

Mit dem Hilfspaket „Decreto Aiuti“ wurde für Selbständige und Freiberufler ein Bonus in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro eingeführt, sofern im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen von 35.000,00 Euro nicht überschritten worden ist. Selbständige, die eventuell im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit den Bonus von 200,00 Euro bereits erhalten haben, können um diesen Bonus nicht mehr ansuchen.

 

Handwerker, Kaufleute und Eingetragene der Separatverwaltung (gestione separata) müssen den elektronischen Antrag direkt über das Portal der INPS einreichen, während die Freiberufler mit eigener Pensionskasse den Antrag über das jeweilige Portal ihrer Pensionskasse abwickeln müssen.

 

WICHTIG: Wir ersuchen jeden Kunden, der um diesen Bonus ansuchen möchte, sich über das Portal der INPS bzw. Freiberuflerkasse anzumelden und den elektronischen Antrag einzureichen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Portale noch nicht verfügbar. Die Anträge können voraussichtlich ab 26.09.2022 bis 30.11.2022 eingereicht werden, im Rahmen der staatlich veranschlagten Finanzmittel von 600 Mio. Euro.

 

Die Abfassung dieses elektronischen Antrages über unsere Kanzlei ist aufgrund des niedrigen Betrages von 200,00 Euro und des daraus resultierenden Kosten-Nutzenverhältnisses wirtschaftlich nicht sinnvoll, zudem immer auch das Restrisiko besteht, ob der Bonus im individuellen Fall letzten Endes auch ausbezahlt wird.

 

Für die Ermittlung der Einkommensschwelle von 35.000,00 Euro können wir gerne die entsprechenden Auskünfte erteilen. In diesen Fällen ersuchen wir Sie, eine schriftliche Anfrage über unsere Kanzleiadresse info@taktiva.com einzureichen.

 

Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.