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Elektronische Mitteilung der wirtschaftlichen Eigentümer an das Handelsregister – Digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich

(download als pdf)

 

Die Handelskammer hat mit einer PEC-Mitteilung alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und juristischen Personen des Privatrechts (z.B. anerkannte Vereine und Stiftungen) darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche diese verpflichtet sind, die wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens oder des anerkannten Vereines an das Handelsregister zu melden.

 

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten physischen Personen, die das direkte oder indirekte Eigentum besitzen, oder die diesbezügliche Kontrolle ausüben. Bei den Kapitalgesellschaften gelten als wirtschaftliche Eigentümer jedenfalls alle physischen Personen, die eine Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 25% halten oder über eine Mehrheit oder eine anderweitige dominierende Anzahl von Stimmen in der ordentlichen Gesellschafterversammlung verfügen.

Die Handelskammer wird in Kürze die entsprechende webbasierte Plattform für die elektronische Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer freischalten.  

 

WICHTIG: Die elektronische Meldung kann nicht mittels einer Vollmacht an einen Dritten (z.B. Steuerberater) erfolgen, sondern muss durch den gesetzlichen Vertreter direkt vorgenommen werden.

Für die Mitteilung der wirtschaftlichen Eigentümer ist zwingend eine digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Sollte der gesetzliche Vertreter Ihres Unternehmens (Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft) oder anerkannten Vereines noch über keine digitale Unterschrift verfügen, muss diese beantragt werden, entweder über die bereitgestellten Dienste der Handelskammer oder über einen Drittanbieter.

 

HINWEIS: Kontrollieren Sie bitte umgehend, ob der gesetzliche Vertreter Ihres Unternehmens (sofern es von dieser Neuerung betroffen ist) oder anerkannten Vereines über eine gültige digitale Unterschrift verfügt und wenn nicht, beantragen Sie diese so zeitnah wie möglich, sodass die technischen Voraussetzungen für die elektronische Mitteilung vorliegen.

 

Die Handelskammer hat weiterführende Informationen über ihre Webseite https://www.handelskammer.bz.it/de/dienstleistungen/handelsregister/dienste-des-handelsregisters/register-der-wirtschaftlichen-eigent%C3%BCmer bereitgestellt.

 

Sobald das Portal für die elektronische Mitteilung des wirtschaftlichen Eigentümers freigeschalten ist und die Details und Abwicklung dieser Meldung klar sind, kann unsere Kanzlei alle betroffenen Kunden bei Bedarf gerne bei den notwendigen Arbeiten unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.