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Kundeninfo 4-2025 / Steuern

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Neues nationales Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI) – Prüfen Sie die Pflichten für die Eintragung und Führung der Ein- und Ausgangsregister in digitaler Form

 

RENTRI ist das neue elektronische Informationssystem für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI), das vom Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit verwaltet wird. Mit der Einführung dieses neuen Verwaltungsmodells sollen die Abfallbegleitscheine (FIR) und die chronologischen Ein- und Ausgangsregister digital erfasst werden mit dem Ziel, wichtige Umweltdaten auf nationaler Ebene zu erfassen und zu überwachen.  

 

Die Eintragung der verpflichteten Subjekte erfolgt in mehreren Zeitfenstern, in Abhängigkeit der produzierten bzw. beförderten Abfälle und der Betriebsgröße. Vor allem durch die Abfallbeförderung (Transport von Abfällen) oder als Erzeuger von gefährlichen Abfällen dürften gar einige Unternehmen in die Pflicht zur Eintragung in das neue digitale Erfassungssystem fallen. Versäumnisse oder Unterlassungen im Bereich des Umweltschutzes werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

 

WICHTIG:       Bitte prüfen Sie umgehend für Ihr Unternehmen, ob Sie zur Eintragung in das RENTRI und für die Führung der elektronischen Ein- und Ausgangsregister verpflichtet sind. Für die Eintragung ist eine digitale Authentifizierung mittels SPID, CIE (digitale Identitätskarte) oder CNS (nationale Servicekarte) erforderlich.

 

Die Frist für die Eintragung in das RENTRI der ersten verpflichteten Subjekte endet am 13.02.2025.

 

Die Handelskammer bzw. auf den Umweltschutz spezialisierte Unternehmen können bei der Eintragung in das RENTRI und der Führung der digitalen Register die erforderliche Unterstützung gewährleisten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.