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Kundeninfo 4-2026 / Steuern

(download als pdf)

 

Vernetzung der POS- und Inkassogeräte mit den elektronischen Registrierkassen – Webportal ist freigeschalten

 

Alle Einzelhändler und Unternehmen, die zur Ausstellung und der elektronischen Übermittlung der Kassenbelege verpflichtet sind, müssen seit 01.01.2026 ihre POS- und anderen Inkassogeräte (inkl. digitale Applikationen, Essensgutscheine, Monni, Mobilgeräte, usw.) mit der jeweiligen Registrierkasse vernetzen. Diese Zuweisungen (Vernetzungen) der POS- und Inkassomöglichkeiten mit den Registrierkassen müssen ausschließlich über das von der Agentur der Einnahmen verwaltete Webportal „Fatture e Corrispettivi“ erfolgen und laufend verwaltet werden. Dieses Portal wurde nun erstmals mit 5. März 2026 freigeschalten.

 

WICHTIG:       Innerhalb von 45 Tagen (ab 5. März 2026) müssen diese Verknüpfungen der Registrierkassen mit den POS- und Inkassogeräten durchgeführt werden, und zwar für alle Inkassogeräte, die mit Stand Januar 2026 im Betrieb verwendet worden sind.

Für alle POS- und Inkassogeräte, die nach Januar 2026 in Betrieb genommen worden sind bzw. genommen werden, oder von einer Filiale in eine andere verschoben werden, wurde die allgemeine Frist auf den 6. bis 30. (31.) des zweitfolgenden Monats festgelegt. Wird z.B. im März 2026 ein neues POS-Gerät installiert, so muss zwischen 6. und 31. Mai 2026 diese Verknüpfung im Webportal „Fatture e Corrispettivi“ durchgeführt werden.

 

WICHTIG:       Der Kunde muss vor Ausstellung eines Kassenbeleges entscheiden, mit welcher Zahlungsmodalität (elektronisch oder in bar) er die bezogene Ware/Dienstleistung bezahlen möchte. Hat sich der Kunde für eine bestimmte Zahlungsmodalität entschieden und wurde diese auf dem Kassenbeleg als solche angegeben, so muss diese Form der gewählten Zahlung dann auch eingehalten werden. Bei Abweichungen sind Strafen vorgesehen.

 

Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Verknüpfung der POS-Geräte und der elektronischen Registrierkassen helfen. Wir brauchen dafür aber unbedingt folgende Angaben, wobei sehr wichtig ist, dass Sie uns genau mitteilen:

  • welche POS- oder Inkassogeräte (ID-Nummer) bei welcher Registrierkasse verwendet werden;
  • die Steuernummer des Dienstleisters (Acquirers), über den die Finanzdienstleistungen der POS- oder Inkassogeräte abgewickelt werden, z.B. NEXI Payments S.p.A, Moneynet S.p.A, usw.;
  • die Vertragsnummer des Dienstleisters (z.B. Pluxee, Sodexo, Edenred, Blube, Moneynet, usw.) mit dem eine entsprechende Konvention unterzeichnet worden ist;
  • der genaue Ort und die Geschäftsadresse, wo das jeweilige POS- oder Inkassogerät verwendet wird.

 

WICHTIG:       Wir ersuchen Sie höflich, uns bis spätestens 13.03.2026 an unsere Kanzleiadresse info@taktiva.com die unten angeforderten Daten in tabellarischer Form bereitzustellen. Die Tabelle wird diesem Kundeninfo auch als editierbare Datei beigelegt.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Angaben ohne Tippfehler bereitgestellt werden.

 

Registrierkasse

à Matrikelnummer RT

POS- oder Inkassogerät

à physisches Gerät / digital

POS- oder Inkassogerät

à ID-Nummer (TML ………………..)

 

Siehe Kassenbeleg

POS- oder Inkassogerät

à Steuernummer des Finanz-dienstleisters (z.B. Nexi Payments S.p.A, Moneynet S.p.A, usw.)

Vertragsnummer mit dem Dienstleister     

(à z.B. Pluxee, Sodexo, Edenred, Blube, Moneynet, usw.

POS- oder Inkassogerät

à Genaue Adresse, wo das Gerät eingesetzt ist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir bitten Sie zudem, uns folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • 1 Kassenbeleg von jedem Zahlungsgerät;
  • Alle unterzeichneten Verträge (Konventionen) mit den jeweiligen Dienstleistern;
  • 1 Monatsabrechnung von jedem Dienstleister.

 

Wenn bei einer Registrierkasse mehrere POS- oder Inkassogeräte eingesetzt werden, so muss für jedes Gerät eine eigene Zeile in der Tabelle ausgefüllt werden.

 

Alle Änderungen (z.B. Austausch eines POS- oder Inkassogerätes, Registrierkasse oder wenn POS-Geräte in anderen Geschäftsstellen zum Einsatz kommen) MÜSSEN im Webportal der Agentur der Einnahmen innerhalb der oben genannten Fristen aktualisiert werden.  

 

Für Klärungen oder weiterführende Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Maria Wieser und Stefanie Gutwenger zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

Anlage:          Editierbare Tabelle für die Eintragung aller Daten zu den Registrierkassen, POS- und Inkassogeräten