Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
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Kundeninfo 5-2025 / Steuern

(download als pdf)

 

Steuerabzüge für Umbau- und Sanierungsarbeiten – Abgabe der Unterlagen für die Steuererklärung innerhalb 14.02.2025

 

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren verstärkt steuerliche Anreize für energetische Sanierungen, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten, Möbel und Haushaltsgeräte, Gartengestaltungen, u.a. geschaffen.  

Für die Inanspruchnahme der Steuerabzüge sind je nach der Art der durchgeführten Arbeiten unterschiedliche Mitteilungen und Erklärungen erforderlich.

 

Um die Kontrollen aller Unterlagen, die wir für die Steuererklärung benötigen, mit der nötigen Sorgfalt durchführen zu können, ersuchen wir alle Kunden, welche im Jahr 2024 Arbeiten mit Steuerabzügen begonnen oder fortgeführt haben,

 

bis spätestens 14.02.2025

 

alle zutreffenden Unterlagen für die Steuerabzüge des Jahres 2024 an unsere Kanzleiadresse info@taktiva.com zu übermitteln, bzw. in der Kanzlei abzugeben (sofern sie nicht bereits übermittelt wurden):

 

  • Baukonzessionen oder Baugenehmigungen, samt Varianteprojekte;
  • Meldung(en) an das Arbeitsinspektorat (Baustellenvorankündigungen);
  • Meldung des Baubeginns bzw. Bauendes an die Gemeinde;
  • Eigenerklärungen des Baubeginns bzw. Bauendes (sollte keine Meldung des Baubeginns bzw. Bauende an die Gemeinde erforderlich gewesen sein);
  • Rechnungen aller Handwerker und aller technisch beauftragten Personen;
  • Überweisungsbelege (sogenannte „Bauüberweisungen“ mit Angabe der Steuernummer des Bauherrn, MwSt.-Nr. des ausführenden Unternehmens, Angabe der gesetzlichen Bezugsnorm für den Steuerabzug);
  • ENEA-Meldung(en);
  • Unterlagen von (eventuellen) Abtretungen von Steuerabzügen (cessione crediti);
  • Bescheinigung über die Angemessenheit der getragenen Kosten (asseverazione di congruità delle spese) – nur im Falle der Abtretung des Steuerguthabens notwendig;
  • Bescheinigungen über die Angemessenheit der getragenen Lohnkosten am Bau (DURC manodopera).

 Wichtig:    Die Bescheinigung über die Angemessenheit der Lohnkosten
                   (DURC manodopera) darf nicht verwechselt werden mit der
                   Bescheinigung über die ordnungsgemäß eingezahlten Sozial- und
                   Fürsorgebeiträge (DURC contributivo).

 

Diese Bescheinigungen über die Angemessenheit der getragenen Lohnkosten sind für Handwerks- und Industrieunternehmern im Sektor Bau
verpflichtend und gelten für alle öffentlichen Ausschreibungen (unabhängig vom Betrag der Arbeiten) und für alle privaten Bauarbeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 70.000,00 Euro, wobei für den Gesamtwert von 70.000,00 Euro die Summe aller Arbeiten herangezogen wird, die mit Baustellenvorankündigung (Mitteilung an das Arbeitsinspektorat) mitgeteilt wird. Es zählt somit nicht der Auftragswert des einzelnen Unternehmens, sondern der Gesamtwert aller Bauarbeiten, die in der Baustellenvorankündigung angeführt werden.

           

Die betroffenen Bauunternehmen müssen sich über die Webseite https://www.congruitanazionale.it/Home/EdilConnect registrieren und dort ihre Daten für die Baustelle eingeben.

 

Wichtig:     Die Bauherren müssen UNBEDINGT diese Bescheinigungen über die
                   Angemessenheit der Lohnkosten von den verpflichteten
                   Unternehmen spätestens vor der jeweiligen Abschlussrechnung
                   (Saldorechnung) einholen.

 

Wir empfehlen den Bauherren UNBEDINGT, sich auch von den Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Portal
EdilConnect einzutragen, eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage) einzuholen.

 

 

Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unser Kanzleipartner Dr. Oskar Schweigkofler gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

 

Anlage:          Eigenerklärung in Bezug auf die Angemessenheit der Lohnkosten