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Steuerzahlungen für Privatpersonen und Unternehmen mit Erträgen von mehr als 5,16 Mio. Euro – Zahlungstermin am 30.06.2024
Privatpersonen (ohne MwSt.-Position) und Gesellschaften mit Erträgen von mehr als 5,16 Mio. Euro sind verpflichtet, innerhalb 30.06.2024 ihre Saldo- und ersten Akontozahlungen zu leisten. Nachdem der 30.06.2024 ein Sonntag ist, wird der Termin auf den 1. Juli 2024 verlegt. Ein Zahlungsaufschub auf den 30. Juli 2024 mit Zinsaufschlag von 0,4% ist wie in den Vorjahren möglich.
Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften (samt Gesellschaftern) und Subjekte mit Pauschalbesteuerung – Zahlungstermin am 31.07.2024 ohne Zinsaufschlag
Für Einzelunternehmen und Freiberufler, inkl. Subjekte mit Pauschalbesteuerung (regime dei minimi, forfettari), Personen- und Kapitalgesellschaften samt Gesellschaftern, die grundsätzlich zur Abfassung der Zuverlässigkeitsindizes (ISA) verpflichtet sind, können ihre Saldo- und ersten Akontozahlungen innerhalb 31. Juli 2024 ohne Zinsaufschlag leisten.
NEU: Dieser verlängerte Zahlungstermin 31.07.2024 gilt vorerst beschränkt für das Jahr 2023 für jene Steuerpflichtigen, die grundsätzlich zur Abfassung der Zuverlässigkeitsindizes (ISA) verpflichtet sind und in den Anwendungsbereich des zweijährigen Vorab-Konkordates fallen, dessen Berechnungen einen höheren Zeitaufwand erforderlich machen.
Wir werden alle Kunden termingerecht über ihre zu zahlenden Saldo- und Akontozahlungen informieren und die elektronischen Zahlungen mittels Mod. F24 fristgerecht zu den gesetzlich festgelegten Terminen übermitteln.
Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.