Vernetzung der POS- und Inkassogeräte mit den Registrierkassen – Änderungen müssen fristgemäß aktualisiert werden
Wie in vorangehenden Rundschreiben mitgeteilt, müssen alle Einzelhändler und Unternehmen, die zur Ausstellung und der elektronischen Übermittlung der Kassenbelege verpflichtet sind, seit 01.01.2026 ihre POS- und anderen Inkassogeräte (inkl. digitale Applikationen, Essensgutscheine, Monni, Mobilgeräte, usw.) mit den jeweiligen Registrierkassen vernetzen. Das Webportal für diese virtuellen Vernetzungen wurde mit 5. März 2026 erstmals freigeschalten und innerhalb den nachfolgenden 45 Kalendertagen mussten diese Verknüpfungen durchgeführt werden.
HINWEIS: Wir haben für alle Kunden, wo wir den Auftrag zur Vernetzung erhalten haben, fristgemäß die Zuweisungen (Vernetzungen) der POS- und Inkassomöglichkeiten mit den Registrierkassen über das von der Agentur der Einnahmen verwaltete Webportal „Fatture e Corrispettivi“ durchgeführt.
WICHTIG: Alle zukünftigen Änderungen (z.B. Ankauf, Austausch, Verschrottung, Miete, usw.) von Registrierkassen, POS- und/oder physischen oder digitalen Inkassogeräten müssen der Agentur der Einnahmen laufend mitgeteilt werden, auch wenn nur ein Gerät von einer Filiale in eine andere verschoben wird.
Die Frist für die Aktualisierung der Änderungen wurde mit 6. bis 30. (31.) des zweitfolgenden Monats festgelegt.
BEISPIEL: Wird im April 2026 ein neues POS-Gerät installiert oder abgemeldet, so muss zwischen 6. und 30. Juni 2026 diese Änderung (Verknüpfung) im Webportal „Fatture e Corrispettivi“ aktualisiert werden.
Wir ersuchen deshalb alle Kunden, uns obige Änderungen umgehend mitzuteilen, um die notwendigen Aktualisierungen vornehmen zu können.
Unsere Mitarbeiterinnen Maria Wieser und Stefanie Gutwenger stehen Ihnen bei der Aktualisierung dieser Änderungen (Verknüpfung der POS-Geräte und der elektronischen Registrierkassen) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva. 23.04.2026