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Kundeninfo 7-2025 / Steuern

(download als pdf)

 

1. Rate Gemeindeimmobiliensteuer (GIS 2025)

 

 

Am 16. Juni 2025 ist die 1. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig. Die GIS für das Jahr 2025 muss wie im letzten Jahr in 2 Raten entrichtet werden. Die 2. Rate ist am 16. Dezember 2025 fällig.

 

Die meisten Südtiroler Gemeinden senden mittlerweile den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu.

In einigen Fällen wird es aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern.

Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des 1. Semesters 2025 (Kauf, Verkauf, usw.) oder dem Abschluss von neuen Mietverträgen bzw. der Auflösung von Mietverträgen darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist.

Auch müssen in einigen Fällen für die korrekte Anwendung von Hebesätzen und Begünstigungen entsprechende Nachweise (z.B. Kopien von registrierten Miet- und Leihverträgen) der Gemeinde übermittelt werden.  In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufvertrag, Katasterauszug, Mietvertrag, Nutzungsleihe, usw.) benötigen.

 

Unsere Kanzlei wird für die 1. Rate der GIS wie bereits in Vergangenheit wie folgt vorgehen:

 

  • Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das komplette Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 16. Juni 2025 kümmern können.
  • Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis 16. Juni 2025 vorzunehmen und uns daraufhin eine Kopie des Einzahlungsscheines und der Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen.
  • Für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden bzw. telematisch übermitteln.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Gemeinden zusammen mit der 1. Rate der GIS auch die 2. Rate, welche am 16.12.2025 fällig ist, zustellen werden.

 

Für Fragen in Bezug auf die GIS steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

                                                                                                                                                                             15.04.2025