Vermietungen für touristische Zwecke bzw. Kurzzeitvermietungen von Wohnungen: Identifizierungskodex (CIN) innerhalb von 60 Tagen erforderlich
Mit der Veröffentlichung am 03.09.2024 im Amtsblatt der Republik werden nun auch in der Autonomen Provinz Bozen innerhalb von 60 Tagen alle Beherbergungsbetriebe, Privatvermieter, Betriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof, sowie Vermieter von Immobilien mit Kurzzeitvermietung verpflichtet, den nationalen Identifizierungskodex (CIN, Codice Identificativo Nazionale) zu beantragen. Mit der Einführung dieses Kodexes soll eine nationale Datenbank geschaffen werden, anhand der alle Beherbergungsstrukturen für touristische Zwecke erfasst und die Steuerhinterziehung weiter eingedämmt werden.
Wichtig: Der Identifizierungskodex (CIN) muss für jedes vermietete Gebäude
beantragt werden. Der Antrag erfolgt ausschließlich über die Webseite
des Ministeriums für Tourismus https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/,
wobei der Antragsteller sich mittels SPID oder CIE authentifizieren muss.
Bei der Registrierung werden auch Informationen über die Beschaffenheit der vermieteten Immobilie abgefragt.
Der CIN-Kodex muss auf allen Portalen für die Vermarktung (Print- und digitalen Medien), aber auch an der Außenfassade des Gebäudes gut sichtbar angebracht werden. Unterlassene Angaben des CIN werden mit hohen Verwaltungsstrafen geahndet. Die Kontrollen obliegen der zuständigen Gemeinde durch die Behörden der Ortspolizei.
Wir empfehlen deshalb, den CIN-Kodex über das Webportal des Ministeriums für Tourismus so bald als möglich zu beantragen. Die langfristige Vermietung von Wohnungen (Mietverträge mit einer Dauer von 4+4 oder 3+2 Jahren) ist von dieser Neuerung nicht betroffen.
Unsere Kanzlei kann den Antrag für den CIN-Kodex aufgrund der notwendigen SPID- bzw. CIE-Identifizierung nicht übernehmen, steht aber für Informationen bzw. die Bereitstellung von Unterlagen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.