Abgabe Unterlagen Grund- und Hausbesitz 2024
Wir ersuchen alle Kunden, uns die unten angeführten Unterlagen betreffend den Grund- und Hausbesitz des Jahres 2024 zukommen zu lassen.
Wir benötigen diese Unterlagen zur Vorbereitung der Steuererklärung für das Jahr 2024. Für eine korrekte steuerliche Verwaltung des Grund- und Hausbesitzes ist es für uns wichtig, laufend über jegliche Änderungen in diesem Bereich informiert zu sein. Wir ersuchen deshalb um Übermittlung folgender Unterlagen:
- neu abgeschlossene Miet- und Pachtverträge des Jahres 2024 einschließlich der Unterlagen betreffend die Einheitsbesteuerung „cedolare secca“ (Einschreiben Mieter, Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)
- Verlängerungen und Auflösungen von bestehenden Miet- und Pachtverträgen im Jahr 2024 (Datum der Auflösung, Mod. RLI, Registrierungsbestätigung)
- Kopie aller Verträge, welche eine Änderung des Grund- und Hausbesitzes bewirken (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Enteignungen, Erbschaften, Leihverträge, Pachtverträge, u.Ä.)
- Änderungen von Katasterdaten im Laufe des Jahres 2024 (z.B. aufgrund von Umbauarbeiten, Teilungen, Zusammenlegungen, usw.)
- Aufstellung aller Miet- und Pachteinnahmen des Jahres 2024 (nur Mieten und Pachteinnahmen / keine Kondominiumspesen) – WICHTIG: einschließlich der Miete/Pacht für Dezember 2024
Verträge und Dokumente, welche von unserer Kanzlei erstellt, bzw. bereits abgegeben worden sind, brauchen nicht nochmals abgegeben werden. Wir ersuchen alle Kunden, uns obige Unterlagen bis spätestens 30.11.2024 zukommen zu lassen (wenn möglich als E-Mail an info@taktiva.com ). Betreffend die Aufstellung der Miet- und Pachteinnahmen 2024 (Januar bis Dezember) ersuchen wir um Übermittlung bis spätestens 13.12.2024.
Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.