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Kundeninfo 10-2026 / Steuern

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Vorab-Vergleich für Unternehmer und Freiberufler
für die Jahre 2026 und 2027

 

Die Finanzverwaltung hat im Vorab-Vergleich (concordato preventivo biennale) ein Instrument für eine höhere Planungssicherheit der staatlichen Einnahmen gefunden und deshalb diese Form der Steuerfestsetzung für die Jahre 2026 und 2027 verlängert.

 

WICHTIG:      Der Vorab-Vergleich betrifft nur Subjekte, die den ISA-Indizes (Indizes für die steuerliche Zuverlässigkeit) unterliegen, also Gesellschaften, Unternehmer und Freiberufler mit Erträgen bis zu € 5,164 Mio. Die Einkommensteuer (IRPEF, IRES) und die regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP) werden dabei auf vorab festgelegte Einkommen berechnet und entrichtet.

Die Mehrwertsteuer (IVA) ist vom Vorab-Vergleich nicht betroffen und muss wie gewohnt abgerechnet und bezahlt werden.

 

WICHTIG:      Kleinunternehmer und Freiberufler mit begünstigtem Steuersystem (regime forfettario) sind von der Möglichkeit des Vorab-Vergleiches ausgeschlossen.

 

Vom Vorab-Vergleich ausgenommen sind zudem:

  • Subjekte, welche von den ISA-Indizes befreit oder ausgeschlossen sind.
  • Subjekte, welche Steuerschulden von über € 5.000,00 aufweisen.
  • Subjekte, die im Jahr 2025 ihre unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit begonnen oder abgemeldet haben.
  • Freiberufler mit eigener MwSt.-Position und gleichzeitiger Beteiligung an einer Freiberuflersozietät oder an einer Gesellschaft zwischen Freiberuflern (GzFr).

 

Im Falle von Subjekten mit Transparenzbesteuerung (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nach entsprechender Option) ist der Vorab-Vergleich der Gesellschaft auch für alle beteiligten Gesellschafter bindend.

Die Richtlinien des Vorab-Vergleichs haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die damit verbundenen Vor- und Nachteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Agentur der Einnahmen unterbreitet dem Steuerpflichtigen aufgrund der Steuererklärung und den ISA-Indizes des Jahres 2025 einen Vorschlag für die zu besteuernden Einkommen der Jahre 2026 und 2027.
  • Der Vorschlag der zu besteuernden Einkommen trägt den ISA-Indizes Rechnung, d.h. je höher die erreichte ISA-Bewertung des Jahres 2025 und der Vorjahre, desto niedriger sind die vorgeschlagenen Einkommen für den Vorab-Vergleich. Die Einkommen für den Vorab-Vergleich liegen in der Regel über dem Einkommen des Jahres 2025.
  • Wenn der Vorab-Vergleich angenommen wird, verpflichtet sich der Steuerpflichtige, die vorgeschlagenen Einkommen zu erklären und zu besteuern, auch wenn die effektiv erzielten Einkommen der Jahre 2026 und 2027 unter den Einkommen laut Vorab-Vergleich liegen sollten!
  • Wenn die effektiven Einkommen der Jahre 2026 und 2027 über den vorgeschlagenen Einkommen liegen, muss der Teil des effektiv erzielten Einkommens, der über dem Einkommen laut Vorab-Vergleich liegt, nicht besteuert werden.
  • Die Besteuerung der Differenz zwischen effektivem Einkommen 2025 und Betrag laut Vorab-Vergleich 2026 + 2027 erfolgt nicht auf Basis der normalen IRPEF/IRES-Sätze, sondern (wahlweise) mit einer Ersatzsteuer zwischen 10% und 15%, abhängig von der Bewertungsnote der Indizes für die steuerliche Zuverlässigkeit (ISA) und bis zu einer Obergrenze von € 85.000,00.
  • Grundsätzlich gilt der Vorab-Vergleich auch für die Berechnung der Sozialabgaben (INPS). Freiberufler mit eigener Pensionskasse müssen ihre Beiträge in der Regel aber auf die effektiven erzielten Einkommen berechnen und entrichten.  
  • Bei Annahme des Vorab-Vergleichs kommt der Steuerpflichtige in den Genuss weiterer Vorteile: Erleichterung bei Steuerkontrollen, Nichtanwendung der Bestimmungen betreffend die „Nicht operativen Gesellschaften“ (società di comodo), Erhöhung der Betragsgrenze für den Sichtvermerk (sog. „visto di conformità“).
  • Der Steuerpflichtige muss die vorgeschlagenen Einkommen für 2026 und 2027 für den Vorab-Vergleich bis zum 2. November 2026 annehmen (da der 31. Oktober auf einen Samstag fällt). Die Annahme ist fakultativ.

 

Unsere Kanzlei wird wie folgt vorgehen:

  • Wir sind dabei, für alle Kunden (die keine Ausschluss- oder Hinderungsgründe für das CPB haben) die entsprechenden Berechnungen in Bezug auf den Vorab-Vergleich für die Einkommen 2026 und 2027 vorzunehmen und werden die Ergebnisse in den nächsten Tagen unseren Kunden mitteilen.
  • Nach Vorliegen der Ergebnisse werden wir jene Kunden kontaktieren, bei denen eine Annahme des Vorab-Vergleichs von Vorteil sein könnte.

 

Nur in den Fällen, in denen der Vorab-Vergleich mit sicheren Vorteilen verbunden ist, erscheint uns eine Annahme erwägenswert.

 

Für Klärungen oder weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.