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Kundeninfo 12-2025 / Steuern

(download als pdf)

 

Elektronische Meldungen an das Handelsregister: Neuerung ab 15. Oktober 2025

 

Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird bei den Handelskammern auf dem gesamten Staatsgebiet konsequent umgesetzt. Mit diversen Informationsschreiben von Seiten der Handelskammer Bozen und den Berufskammern wurde darauf hingewiesen, dass die bisherige „Sondervollmacht“ des Kunden an einen Wirtschaftsverband oder befähigten Freiberufler für die Einreichung aller Anträge an das Handelsregister und das Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV) ab dem 15.10.2025 abgeschafft wird, um damit die Verwendung der digitalen Unterschrift zu fördern.

 

WICHTIG:   Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (lt. Sektion A und B des Berufsverzeichnisses) können auch nach dem 15. Oktober 2025 die telematischen Meldungen an das Handelsregister als beauftragte Freiberufler ohne digitale Unterschrift des Kunden versenden. Sie unterzeichnen die Anträge als befähigte Freiberufler mit der eigenen digitalen Unterschrift.

In allen anderen Fällen muss der telematische Antrag an das Handelsregister vom betroffenen Unternehmer selbst bzw. dem gesetzlichen Vertreter der betroffenen Gesellschaft digital unterschrieben werden.

 

FAZIT:         Für unsere Kunden ändert sich in dieser Hinsicht somit nichts. Als befähigte
Freiberufler können wir ohne zusätzlichen Aufwand wie bisher alle Meldungen
an das Handelsregister und das Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV) durchführen.

 

 

Für Klärungen oder weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.                                                                                                                                                                             24.09.2025