KFZ-Sondersteuer (superbollo) -
Selbstberechnung und Einzahlung erforderlich
Wir erinnern daran, dass in Italien für Personenkraftwagen mit einer Leistung von mehr als 185 kW (entspricht einer Motorleistung von 251 PS), für jedes zusätzliche Kilowatt Leistung eine Sondersteuer (superbollo) von 20,00 EUR bezahlt werden muss. Diese Sondersteuer betrifft Eigentümer, Mieter und Leasingnehmer von Personenkraftwagen, wobei folgende degressive Staffelung mit Bezug auf das Baujahr des Fahrzeuges vorgesehen ist:
0 - 5 Jahre: 20,00 EUR/kW
Ab 5 Jahre: 12,00 EUR/kW (-40%)
Ab 10 Jahre: 6,00 EUR/kW (-70%)
Ab 15 Jahre: 3,00 EUR/kW (-85%)
Ab 20 Jahre: befreit
Die Berechnung der KFZ-Sondersteuer muss jeder Steuerpflichtige selbst vornehmen und mittels Zahlungsformular „F24 elementi identificativi“ mit Angabe des Zahlungskodexes „3364“ die Einzahlung durchführen. Die Frist für die Einzahlung entspricht jener der allgemeinen KFZ-Steuer.
Über die Webseite https://online.aci.it/acinet/calcolobollo/index.asp kann die Berechnung der KFZ-Sondersteuer vorgenommen werden. Für E-Autos oder Oldtimer sind Befreiungen bzw. Reduzierungen vorgesehen.
Verspätete Einzahlungen können mittels freiwilliger Berichtigung (ravvedimento operoso) saniert werden. Wenn eine geschuldete KFZ-Sondersteuer nicht bezahlt wird, erfolgt die Zwangseintreibung über die Südtiroler Einzugsdienste, unter Anrechnung von Verzugszinsen und Strafen. Eine weitere Unterlassung kann sogar eine verwaltungsmäßige Sperre bzw. Beschlagnahmung des Fahrzeuges zur Folge haben.
WICHTIG: Unsere Kanzlei nimmt die Berechnung der KFZ-Sondersteuer nur nach entsprechendem Auftrag durch den Kunden vor. Sollten Sie dies wünschen, ersuchen wir Sie deshalb, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Für Klärungen oder weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva. 26.09.2025