2. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS 2025)
Am 16. Dezember 2025 ist die 2. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer für das Jahr 2025 fällig.
Die meisten Südtiroler Gemeinden senden den Steuerpflichtigen die ausgefüllten Einzahlungsscheine samt Berechnung der GIS zu. Es kann aber vorkommen, dass keine ausgefüllten Einzahlungsscheine zugestellt werden, nachdem in einigen Fällen die entsprechenden Archive der Gemeinde nicht vollständig sind. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Berechnung der GIS kümmern. Ebenso ist bei Änderungen des Immobilienbesitzes im Laufe des Jahres 2025 (Kauf, Verkauf, usw.) darauf zu achten, die Berechnung der GIS auf Grund der aktuellen Daten vorzunehmen, nachdem die Gemeinde in diesen Fällen vielfach nicht im Besitz der notwendigen Informationen ist. Auch müssen in einigen Fällen für die korrekte Anwendung von Hebesätzen und Begünstigungen entsprechende Nachweise (z.B. Kopien von registrierten Miet- und Leihverträgen) der Gemeinde übermittelt werden. In diesen Fällen sind wir bei der Berechnung gerne behilflich, wobei wir dazu die entsprechenden Unterlagen (Kaufverträge, Mietverträge usw.) benötigen (siehe dazu auch unser Kundeninfo 14-2025).
Unsere Kanzlei wird für die Fälligkeit vom 16.12.2025 betreffend die 2. Rate der GIS des Jahres 2025 wie bereits in Vergangenheit wie folgt vorgehen:
- Wir ersuchen alle Kunden, die den Einzahlungsschein F24 von der Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten und die Einzahlung mittels Mod. F24 selbst erledigen, die Zahlung termingerecht bis spätestens 16. Dezember 2025 vorzunehmen und uns daraufhin eine Bestätigung der erfolgten Einzahlung (Einzahlungsformular F24) und die vollständigen Berechnungsunterlagen der Gemeinde zukommen zu lassen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Gemeinden den Einzahlungsschein F24 für die gesamte GIS (d.h. auch für die 2. Rate im Dezember) bereits im Mai/Juni 2025 zugestellt haben könnten!
- Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, welche die telematische Übermittlung der Einzahlungsscheine F24 über unsere Kanzlei erledigen, ersuchen wir, uns das vollständige Schreiben der Gemeinde umgehend nach Erhalt zukommen zu lassen, damit wir uns um die termingerechte telematische Übermittlung bis 16. Dezember 2025 kümmern können.
- Für Kunden mit Immobilienbesitz außerhalb der Provinz Bozen (IMU+TASI) werden wir auf Anfrage die Berechnung vornehmen und den Einzahlungsschein zusenden, bzw. telematisch übermitteln.
Für Fragen in Bezug auf die GIS steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.