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Steuerabzüge für Umbau- und Sanierungsarbeiten – Abgabe der Unterlagen für die Steuererklärung innerhalb 17.03.2023

(download als pdf)

 

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren verstärkt steuerliche Anreize für energetische Sanierungen, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten, Fassadenbonus, Möbel und Haushaltsgeräte, Gartengestaltungen und den Superbonus 110% geschaffen.

Für die Inanspruchnahme der Steuerabzüge sind je nach der Art der durchgeführten Arbeiten unterschiedliche Mitteilungen und Erklärungen erforderlich.

 

Um die Kontrollen aller Unterlagen, die wir für die Steuererklärung benötigen, mit der nötigen Sorgfalt durchführen zu können, ersuchen wir alle Kunden, welche im Jahr 2022 obige Steuerabzüge beansprucht haben,

 

bis spätestens 17.03.2023

 

alle zutreffenden Unterlagen für die Steuerabzüge des Jahres 2022 an unsere Kanzleiadresse info@taktiva.com zu übermitteln, bzw. in der Kanzlei abzugeben (sofern sie nicht bereits übermittelt wurden):

 

  • Baukonzessionen oder Baugenehmigungen, samt Varianteprojekte;
  • Meldung(en) an das Arbeitsinspektorat (Baustellenvorankündigungen);
  • Meldung des Baubeginns bzw. Bauendes an die Gemeinde;
  • Eigenerklärungen des Baubeginns bzw. Bauendes (sollte keine Meldung des Baubeginns bzw. Bauende an die Gemeinde erforderlich gewesen sein);
  • Rechnungen aller Handwerker und aller technisch beauftragten Personen;
  • Überweisungsbelege (sogenannte „Bauüberweisungen“ mit Angabe der Steuernummer des Bauherrn, MwSt.-Nr. des ausführenden Unternehmens, Angabe der gesetzlichen Bezugsnorm für den Steuerabzug);
  • ENEA-Meldung(en);
  • Unterlagen von (eventuellen) Abtretungen von Steuerabzügen oder Direktrabatten bei Lieferanten (sconto in fattura);
  • Bescheinigung über die Angemessenheit der getragenen Kosten (asseverazione di congruità delle spese) – nur im Falle der Abtretung des Steuerguthabens bzw. bei Direktrabatt notwendig;
  • Bescheinigungen über die Angemessenheit der getragenen Lohnkosten am Bau (DURC mandopera).

Wichtig: Die neue Bescheinigung über die Angemessenheit der Lohnkosten (DURC manodopera) darf nicht verwechselt werden mit der Bescheinigung über die ordnungsgemäß eingezahlten Sozial- und Fürsorgebeiträge (DURC contributivo).

 

Diese Bescheinigungen über die Angemessenheit der getragenen Lohnkosten sind für Handwerks- und Industrieunternehmern im Sektor Bau
verpflichtend und gelten für Baustellen mit Baubeginn seit 01.11.2021 für alle öffentlichen Ausschreibungen (unabhängig vom Betrag der Arbeiten) und für alle
privaten Bauarbeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 70.000,00
Euro, wobei für den Gesamtwert von 70.000,00 Euro die Summe aller Arbeiten herangezogen wird, die mit Baustellenvorankündigung (Mitteilung an das Arbeitsinspektorat) mitgeteilt wird. Es zählt somit nicht der Auftragswert des einzelnen Unternehmens, sondern der Gesamtwert aller Bauarbeiten, die in der Baustellenvorankündigung angeführt werden.

           

Die betroffenen Bauunternehmen müssen sich über die Webseite https://www.congruitanazionale.it/Home/EdilConnect registrieren und dort ihre Daten für die Baustelle eingeben.

 

Es liegen noch keine konkreten Erfahrungswerte vor, welche Auswirkungen fehlende Bestätigungen für eine Aberkennung der Steuerabzüge z.B. für Umbau- und Sanierungsarbeiten für die Auftraggeber (Bauherren) haben.

Erste Stellungnahmen weisen jedoch darauf hin, dass Bauherren UNBEDINGT diese Bescheinigungen über die Angemessenheit der Lohnkosten von den verpflichteten Unternehmen spätestens vor der jeweiligen Abschlussrechnung (Saldorechnung) einholen müssen.

 

Für Klärungen in Bezug auf obige Unterlagen steht Ihnen unser Kanzleipartner Dr. Oskar Schweigkofler gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.